[Articles] [Dossier 2024] «Wofür steht das Kind?» Unterschiedliche Bedeutungsdimensionen und Zuschreibungen beteiligter Akteur:innen bei Inlandsadoptionen von 1922 bis 2017



Dieser Beitrag ist Teil des Dossiers 2024 «In gesellschaftlichen Widersprüchen.­
Kontext und Geschichte der Sozialen Arbeit».


Adrian Seitz, Lukas Fritz-Emmenegger, Susanne Businger, Samuel Keller und Thomas Gabriel (2024)

Zusammenfassung
Die Geschichte der Fremdplatzierung von Kindern in der Schweiz zeigt, dass diese bis ins 20. Jahrhundert primär der Armutsbekämpfung diente. Das Kindeswohl wurde dabei oft vernachlässigt, was Folgen für die Betroffenen hatte. Da zur Inlandsadoption bisher wenig empirisches Wissen vorliegt, beleuchtet der Beitrag Perspektiven von Behörden, Vermittlungsstellen, Adoptierten und leiblichen Eltern. Mithilfe historischer und biografischer Zugänge sowie der Mehrebenenanalyse werden Wechselwirkungen und wirkmächtige Zuschreibungen am Kind sichtbar.

Schlüsselwörter: Inlandsadoptionen, Kindeswohl, Biografieforschung, Aktenanalyse, Mehr­ebenenanalyse

«What does the child stand for?» Different dimensions of meaning and attributions of actors involved in domestic adoptions from 1922 to 2017

Summary
The history of child placement in Switzerland shows that, until the 20th century, it was primarily used as a measure to combat poverty, often neglecting the child’s welfare—resulting in consequences for those affected. As there is little empirical knowledge on domestic adoption, this article examines perspectives on the adopted child from authorities, placement centres, adoptees, and biological parents. Using historical, biographical, and multi-level approaches, it reveals how children were subject to powerful and generalising attributions.

Keywords: domestic adoption, child welfare, biography research, file analysis, multilevel analysis

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1 Einleitung

Seit dem 1. Januar 2018 ist in der Schweiz ein revidiertes Adoptionsrecht in Kraft (ZGB; Art. 264–269c). Aus wissenschaftlicher Perspektive markiert das neue Schweizer Adoptionsgesetz einen Wendepunkt in der nationalen Adoptionspraxis und -politik. Neben der Flexibilisierung der Adoptionsvoraussetzungen und der Lockerung des Adoptionsgeheimnisses wurden die Interessen des Adoptivkindes und somit das Kindeswohl deutlich stärker gewichtet. Bislang ist die Geschichte bis zur Revision noch nicht systematisch untersucht worden. Es fehlt eine Wissensbasis, die das Zusammenspiel von Adoptionsgesetzen, behördlichem Handeln und biografischen Verläufen genauer kartografiert und versteht. Obwohl die Zahl der Adoptionen in der Schweiz und Westeuropa in den letzten Jahren stark zurückgegangen ist, bieten sowohl die behördliche Praxis des (Eignungs-)Verfahrens für potenzielle Adoptiveltern als auch die Erfahrungen der Eltern und ihrer Kinder ein Brennglas für aktuelle gesellschaftliche Wandlungsprozesse sowie für die Aushandlung von Familie, Elternschaft und Kindheit dar (Keller, 2018, S. 20). Bis in die frühen 1980er-Jahre stammte die überwiegende Mehrheit der Adoptierten aus der Schweiz. Nach Schätzungen leben in der Schweiz über 10 000 inländisch adoptierte Menschen (BFS, 2022). Das dem Beitrag zugrundeliegende Projekt «Inlandsadoption in der Schweiz: Kontinuitäten, Wandel und Wirkung von unumkehrbaren Familienplatzierungen im 20. und 21. Jahrhundert» hat zum Ziel, wissenschaftliche Erkenntnisse zur früheren und gegenwärtigen Schweizer Adoptionspraxis zu gewinnen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Wechselwirkungen zwischen rechtlichen Rahmenbedingungen, behördlichem Handeln und möglichen biografischen Auswirkungen auf Adoptierte sowie deren leiblichen Eltern. Ziel ist es, mit einem Blick in die Geschichte und in die darin eingebetteten Lebensverläufe die Zusammenhänge dieser Perspektiven und Ebenen besser zu verstehen (Walther, 2012).
Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass es in der Schweiz – nicht nur bei Adoptionen, sondern bei Fremdplatzierungen insgesamt – über lange Zeit hinweg nicht primär um das Kindeswohl ging. Bis weit ins 20. Jahrhundert betrachteten die zuständigen Behörden die Auflösung von Familien und die Unterbringung von Kindern in Heimen oder Pflegefamilien als ein Mittel zur Armutsbekämpfung. Aus dieser Perspektive war die Unterbringung in Heimen oder die Erziehung in Pflegefamilien Teil der Sozialpolitik, die Disziplinierungs- oder Kostenargumente höher bewertete als Teilhaberechte oder Chancengleichheit (Hauss et al., 2018). Forschungsergebnisse zur Geschichte der Fremdplatzierung belegen, dass die Integrität und das Wohlergehen in staatlichen Interventionen vor 1981 in der Schweiz nur wenig Beachtung fand (Ramsauer, 2000; Hauss et al., 2018).

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Das Spannungsfeld zwischen armutspolitischen, ökonomischen und sozialdisziplinierenden Massnahmen einerseits und dem kindeswohlbezogenen Auftrag des ZGB andererseits wird aus der historischen Entwicklung deutlich ersichtlich. Auch in der heutigen Betonung der professionellen Orientierung am Kindeswohl und der Kinderrechte bleiben einige zentrale Fragen staatlicher Interventionen unbeantwortet. In der historischen Betrachtung wird deutlich, dass Kinder und Jugendliche nicht als zu schützende Individuen, sondern häufig als Objekte staatlicher Interventionen adressiert wurden. Die Konsequenzen dieser Praxis, die sich in biografischen Narrativen und Selbstwahrnehmungen der Betroffenen widerspiegeln (Keller et al., 2021), reichen von Erfahrungen der Verdinglichung bis hin zu wiederkehrende Gefühle von Ohnmacht, die Autonomie und Selbstwirksamkeit nachhaltig beeinträchtigen können.
In diesem Beitrag wird daher danach gefragt, welche Bedeutungen dem Kind aus den Perspektiven der Behörden, Vermittlungsstellen, adoptierten Menschen und leiblichen Eltern zugeschrieben wurden und werden. Es wird dabei angenommen, dass es keine einheitliche Vorstellung des Kindes zwischen den verschiedenen Akteur: innen in staatlichen Adoptionsprozessen gibt. Deshalb werden die drei Perspektiven, erstens die Sicht der leiblichen Eltern (Kap. 4.1), zweitens die Sicht der Behörden und Vermittlungsstellen (Kap. 4.2) und drittens die Sicht der adoptierten Menschen (Kap. 4.3) aus historischer und sozialwissenschaftlicher Sicht beleuchtet und nebeneinandergestellt. Schliesslich befasst sich der Beitrag mit folgender Teilfragestellung: Wie interagiert die Perspektive der Behörden mit den Perspektiven der leiblichen Eltern sowie des adoptierten Menschen? Welche Spannungsfelder werden ersichtlich und welche Auswirkungen hatten diese für das Kind? Welche Relevanz haben die gewonnenen Erkenntnisse für die heutige Praxis der Sozialen Arbeit? Zunächst werden das Forschungsdesign und die Methodik skizziert. Zur Beantwortung dieser Fragestellungen werden anschliessend die einzelnen Perspektiven im Detail analysiert und miteinander verknüpft.

2 Methodik und Erkenntnisinteresse

Zur Beantwortung der Forschungsfragen folgt dieser Beitrag einem mehrstufigen methodischen Vorgehen. Er lehnt sich dabei an das forschungsmethodische Vorgehen der hier zugrundeliegenden Studie an. Die Untersuchung historischer Quellen umfasst die Analyse von Adoptionsakten der drei grossen Deutschschweizer Vermittlungsstellen – der Unentgeltlichen Kinderversorgung des Schweizerischen Gemeinnützigen Frauenvereins (SGF), der Schweizerischen Privaten Mütter- und Kinderfürsorge Rapperswil (VSMA) und der

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Schweizerischen Fachstelle für Adoption (SFA) – und kombiniert quantitative und qualitative Methoden. Aus sieben Stichjahren zwischen 1922 und 2017 wurden 621 Anmeldebögen ausgewertet, die Informationen über leibliche Eltern, Adoptiveltern, Adoptivkinder und Adoptionsgründe enthalten. Ergänzend wurden 98 Adoptionsdossiers qualitativ und diskursanalytisch ausgewertet; darunter 45 Akten aus dem Staatsarchiv Zürich sowie weitere aus Vormundschaftsakten der Kantone Zürich, Luzern, Waadt und Genf. Diese Akten spiegeln die Sichtweise der Behörden und Vermittlungsstellen wider, wobei die Begriffe teilweise stigmatisierend und moralisierend sind. Es ist zudem von gezielten Auslassungen auszugehen, insbesondere in Fällen, die von Zwangssituationen geprägt wurden.
Darüber hinaus wurden im biografisch-rekonstruktiven Zugang 69 bio grafisch-narrative Interviews durchgeführt: 52 mit adoptierten Personen (Geburtsjahr 1944–1997, Adoption im Durchschnitt nach 2,5 Jahren) und 17 mit leiblichen Eltern (Geburtsjahr 1947–1965, Adoption im Durchschnitt im Alter von 21,2 Jahren). Die Interviews wurden nach der Grounded-Theory-Methode (Glaser & Strauss, 1967) analysiert, die eine Theorieentwicklung auf Basis offener Daten zum Ziel hat.
Zur Verbindung des historischen und biografischen Ansatzes wurde in der hier zugrundeliegenden Studie eine Mehrebenenanalyse durchgeführt (siehe Abbildung 1), die die Interaktionen zwischen individuellen Lebensbedingungen und strukturellen Veränderungen, wie gesetzlichen Anpassungen und veränderten Praktiken untersucht. Dabei wurden die erhobenen Daten systematisch miteinander verknüpft, um bedeutungsvolle Muster zu identifizieren. Ziel ist es, langfristige Auswirkungen veränderter Adoptionsverfahren zu verstehen.
Für das genauere Verstehen wurde hypothetisch von einer Wechselwirkung zwischen biografischen Selbstwahrnehmungen und dokumentierten Zuschreibungspraktiken ausgegangen. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf den Wechselwirkungen zwischen Mikro-, Meso- und Makroebene liegen, um die Auswirkungen der sich wandelnden Adoptionspraxis umfassend zu erfassen. Die Daten aus beiden Zugängen wurden zwar unabhängig voneinander erhoben, jedoch in den Auswertungszyklen zunehmend miteinander in Beziehung gesetzt, um Hypothesen zu bedeutungsvollen Mustern zu generieren (Helsper et al., 2010, S. 128). Der vorliegende Beitrag fokussiert auf die Wechselwirkung von Mikro- und Mesoebene, indem er exemplarisch ausgewählte Behördenlogiken mit Analysen biographischer Narrationen in Bezug setzt.
Der Beitrag ist folgendermassen aufgebaut: Im folgenden Kapitel 3 wird kurz der Forschungsstand skizziert, im Kapitel 4 werden die unterschiedlichen

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Abbildung 1: Mehrebenenanalyse nach Walther (2027, S. 289)

Sichtweisen im Adoptionsprozess nebeneinandergestellt und exemplarisch aufeinander bezogen. Im Fazit wird die Wechselwirkung zwischen der behördlichen Ebene und den biographischen Narrationen der adoptierten Menschen mit Blick auf die von Andreas Walther vorgestellte Mehrebenenanalyse (2012) diskutiert. Diese Wechselwirkung wird abschliessend in ihrer Bedeutung für die heutige Soziale Arbeit bewertet.

3 Forschungsstand

In der historischen Forschung wurde dem schweizerischen Adoptions wesen bislang nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt (Abraham et al., 2020, S. 3; Businger et al., 2022, S. 176; Lengwiler et al., 2013, S. 51; Bühler et al., 2024; Abraham et al., 2024). Dies ist erstaunlich, da die historische Aufarbeitung der schweizerischen Kinder- und Jugendhilfe seit über einem Jahrzehnt intensiv vorangetrieben wird (Businger & Ramsauer, 2019; Hauss & Ziegler, 2010; Hauss et al., 2018; Janett, 2022; Furrer et al., 2014; Ziegler et al., 2018). Die Adoption ist als unumkehrbare Form der Fremdplatzierung von Kindern und Jugendlichen nicht nur eng mit der Thematik des Heimwesens und der Pflegefamilien, sondern bis in die 1980er-Jahre auch mit der Geschichte der administrativen Versorgung respektive der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen verwoben (Bitter et al., 2020, S. 16; NFP 76, Projektnr. 202697; UEK Administrative Versorgungen, 2019, S. 241). Seit Ende des letzten Jahrzehnts gerieten Auslands- und zunehmend auch Inlandsadoptionen vermehrt in den Fokus historischer Forschung –

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nicht zuletzt im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 76 (Abraham et al., 2020; Bühler et al., 2024). Die Adoptionsproblematik stellt heute folglich keine historiografische «terra incognita» mehr dar, wie Lengwiler et al. noch 2013 (S. 51) zurecht feststellten. Dennoch bestehen weiterhin zahlreiche Forschungslücken zu Adoptionsdiskursen und -praktiken sowie zu den biografischen Auswirkungen (Abraham et al., 2020; Gabriel & Keller, 2013). So kommt das Kind in der Forschungsliteratur zumeist als Objekt von Adoptionsplatzierungen vor, während dessen subjektiven Erfahrungen kaum eine Rolle spielen (Hoksbergen et al., 2006; Haury et al., 2020). Internationale Studien, die verschiedenen Kontextfaktoren unterliegen, berichten dennoch häufig von ähnlichen Erfahrungen. In vielen internationalen Studien werden adoptierte Kinder als Hochrisikogruppe in Bezug auf Verhaltensstörungen, psychische Probleme und schulische Leistungen identifiziert (Vinnerljung & Hjern, 2011), wodurch Schutzfaktoren oft vernachlässigt bleiben. Diese defizitorientierte Perspektive birgt die Gefahr, dass wesentliche Aspekte des Wohlbefindens und Schutzfaktoren im Kontext des Aufwachsens weniger berücksichtigt werden (Cossar & Neil, 2015). Es gibt zwar zunehmend Studien, die beispielsweise die Gestaltung der Kommunikation und den Kontakt zu den leiblichen Eltern untersuchen ( Brodzinsky & Smith, 2014; DJI, 2017; Selwyn, 2017), doch qualitative Befunde zu den subjektiven Erfahrungen von Adoption sowie zu den biografischen Lebensverläufen bleiben selten (Brodzinsky & Smith, 2014; Gassmann, 2018; Neil et al., 2015). Die Frage, welche Bedeutung das zur Adoption freigegebene Kind für die leiblichen Eltern hat, wurde in verschiedenen Zusammenhängen erforscht. Dazu zählen die Bedeutung der Familienzusammenführung (March, 2015) sowie – wenngleich länger zurückliegend – Fragen nach Schuld und Dankbarkeit der leiblichen Eltern im Hinblick auf ihre damalige Adoptionsentscheidung (Wiemann, 1993; Simone, 1996). Abgesehen davon gibt es bisher nur sehr wenige empirische Erkenntnisse zur Perspektive der leiblichen Eltern. Die konkrete Frage, wofür die Adoption eines Kindes aus unterschiedlichen Perspektiven stand und wie diese Bedeutungen in ihrem Zusammenspiel das weitere Leben des Kindes beeinflussen können, stellt ein wichtiges Forschungsdesiderat dar.

4 Verschiedene Perspektiven auf das Kind im Adoptionsverfahren

Das Kapitel 4 beschäftigt sich mit den vielfältigen und teils widersprüchlichen Perspektiven, die im Adoptionsverfahren auf das zur Adoption freigegebene Kind gerichtet wurden. Dabei spielen soziale Normen, institutionelle Rahmenbedingungen sowie individuelle biografische Kontexte eine bedeutende Rolle. Der erste Abschnitt (4.1) widmet sich der Perspektive der leiblichen Eltern und

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beschreibt anhand von Interview- und Adoptionsaktenanalysen, welche Bedeutung das Kind im Verlauf der Schwangerschaft, während der Adoptionsfreigabe und im weiteren Lebensverlauf für sie einnahm. Abschnitt 4.2 betrachtet die Sicht der Behörden und Adoptionsvermittlungsstellen, für die das Kind häufig Ausdruck einer gesellschaftlichen und moralischen Abweichung darstellte, welche durch staatliche Interventionen bearbeitet werden musste. Abschliessend wird in Abschnitt 4.3 die Perspektive der adoptierten Menschen selbst dargelegt, die retrospektiv auf die behördlichen Entscheidungen und Zuschreibungen blicken und die Auswirkungen dieser externen Definitionen und Interventionen auf ihre Biografien reflektieren.

4.1 Die Sicht der leiblichen Eltern

Um die Perspektive der leiblichen Eltern (n=17 davon 15f und 2m, Adoptionsfreigabe zwischen 1964 und 1986) sowie die Frage zu ergründen, wofür das zur Adoption freigegebene Kind für sie stand und steht, gliedert sich dieses Kapitel entlang der chronologisch-biografischen Erfahrungen der Eltern. Da die Bedeutung des Kindes bereits in dessen Zeugung begründet liegen kann, beginnt die Betrachtung mit der Zeugung und reicht bis zur konkreten Kontaktaufnahme mit Behörden und Adoptionsvermittlungsstellen. Denn in der Interaktion mit diesen Vermittlungsstellen manifestiert sich eine Wechselwirkung zwischen individuellen, institutionellen und rechtlichen Ebenen. Im nächsten Schritt werden die Begründungen der Adoptionsfreigabe anhand von Akten der Adoptionsvermittlungsstellen analysiert. Abschliessend werden Hypothesen zu möglichen Auswirkungen der Verfahren auf die Lebenswege der Eltern nach der Adoptionsfreigabe formuliert, gestützt durch Interviews und Akten aus dem Zeitraum 1922–1993.

Von der Zeugung bis zum Adoptionsentscheid und zur Geburt

Der Zeugungskontext hat sehr oft eine grundlegende Bedeutung für die Frage, wofür das Kind aus Sicht der Eltern steht. Anhand der elterlichen Erzählungen lässt sich nachvollziehen, ob das Kind erwünscht und geplant oder ungewollt war. Zudem zeigt die elterliche Perspektive, ob das Kind aus Liebe, Zufall oder Gewalt entstand.
Das folgende Zitat von Ida illustriert eine ungewollte Schwangerschaft aus einem Akt der Liebe, der durch fehlende Aufklärung zur Schwangerschaft geführt hatte:

Wenn meine Schwester und der Schwager ausser Haus waren und die Kinder der Schwester im Bett lagen, kam es halt so weit, dass wir (Kindsvater und Ida) uns näherkamen. Ich lebte hinter dem Mond und er war zwar paar Jahre älter, aber auch er war unerfahren. Man wurde früher ja überhaupt nicht aufgeklärt! (Ida, Z. 103–107, Geburtsjahr (GJ): 1947 / Adoptionsjahr (AJ): 1964).

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Ida beschreibt, dass sie und der Kindsvater sich heimlich trafen, da ihre Familie die Beziehung nicht akzeptierte – der Kindsvater arbeitete als «Knecht» auf dem Hof ihrer Schwester.

Im Kontrast dazu steht Pias Geschichte, deren Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung entstand:

«Wir nahmen ein Taxi und ich war die letzte, die das Auto verlassen musste. Anstatt dass der Taxifahrer mich nach Hause fuhr, fuhr er in den Wald und ich bekam Angst. Dann öffnete er das Handschuhfach, (…), darin lag eine Pistole. Ich bekam noch mehr Angst und ich liess ihn einfach machen. Ich war ganz still, habe nichts mehr gesagt und er fuhr mich anschliessend nach Hause. Nach einem Monat merkte ich, dass ich schwanger war.» (Pia, Z. 13–27, GJ: 1952 / AJ: 1968).

Pias Familie organisierte die Geburt und die Adoption des Kindes und schickte sie nach der Geburt zu einer Pfarrersfamilie, damit das soziale Umfeld nichts mitbekam. Über die Vergewaltigung, die Schwangerschaft, die Geburt und die Adoption wurde nach ihrer Rückkehr nie wieder gesprochen. Auch ihrem inzwischen erwachsenen Sohn hat sie bisher nichts davon erzählt, um ihn vor dem Hintergrund der Adoption vor Rückschlüssen auf ein möglicherweise vererbtes Wesen zu schützen.
Die Frage, ob das Kind gewollt war oder nicht, wird oft bereits im Kontext der Zeugung erkennbar. Die meisten Schwangerschaften (15 von 17) waren ungewollt, wobei die Gründe von Liebesbeziehungen über zufällige Bekanntschaften bis hin zu sexualisierter Gewalt reichten. Auch der danach zu fällende, bewusste Entscheid für oder gegen eine Schwangerschaft spielt eine Rolle, wofür das Kind stand, und wurde stark durch das bis 2002 geltende Abtreibungsverbot beeinflusst. In sieben Fällen wurde ein (illegaler) Schwangerschaftsabbruch thematisiert, meist vorgeschlagen durch den Kindsvater oder Verwandte der Mutter.
Ein Beispiel für eine existenzielle Notlage zeigt die Geschichte von Rea. Sie entschied sich, ihr Kind zur Adoption freizugeben, da sie weder von ihrer Familie noch vom Kindsvater Unterstützung erhielt:

Aufgrund von dem, was ich mit meiner Mutter erlebt habe, die ständigen Schläge und das Einsperren in den Keller, habe ich mir gesagt: ‹Das will ich nicht. Ich will nicht, dass sie mit meinem Kind auch so umgehet’» (Rea, Z. 70–72, GJ: 1956 / AJ: 1976).

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Die interviewten Eltern – primär die Mütter – wurden in den Entscheidungsprozess zur Adoption sehr unterschiedlich eingebunden: Die Bandbreite reicht von Entscheidungen gegen ihren Willen durch Eltern, Behörden und weitere Involvierte («Zwang»), bis hin seltenen aktiven Mitspracherechten bei der Gestaltung dieser unumkehrbaren Massnahme. Die Auseinandersetzung mit der Adoptionsfreigabe gestaltet sich individuell und ist zeitlich nicht zwingend vor oder mit der Geburt abgeschlossen. Sie hängt vielmehr davon ab, ab wann die Schwangerschaft bekannt war und wie früh verschiedene Akteur:innen Einfluss auf die leibliche Mutter zu nehmen versuchten. Einige der interviewten Mütter versuchten daher lange, ihre Schwangerschaft – und somit oft auch sich selbst – zu verbergen:

Ich konnte mich gut verstecken und das wusste ich. Die Umstände, in welche ich geraten bin, kosteten mich sehr viel Lebenskraft, sodass ich eigentlich mehr überlebte als gelebt habe (Lia, Z. 26–30, GJ: 1957 / AJ: 1984).

Die Kontexte der Geburt greifen die zuvor dargestellten Unterschiede im Zeugungszusammenhang und im Adoptionsentscheid wieder auf. Dabei bewegt sich hier das Bedeutungsspektrum auf dem Kontinuum zwischen dem «weggegebenen» und dem «weggenommenen» Kind. Es war für die Wahrnehmung des Kindes durch die leiblichen Mütter prägend, ob sie die Geburt aktiv erlebten, ob sie das Kind nach der Geburt in den Arm nehmen oder zumindest sehen konnten. Je nachdem, wie sehr sie sich in der hoch emotionalen und körperlichen Situation der Geburt als handlungsfähig empfanden, konnte das Kind die Bedeutung eines schöpferischen Moments und einer kurzen intensiven Liebe annehmen – oder aber als Objekt einer Problemlösung bis hin zu einer gewaltvollen Zwangshandlung wahrgenommen werden.
Im Folgenden wird die Situation der Eltern indirekt aus der Perspektive der Vermittlungsstellen und Behörden betrachtet, mit einem Exkurs zum Kontext, in dem alleinerziehende Mütter lebten. Denn als Begründung für die Freigabe des Kindes zur Adoption wurde auf Seiten der Behörden oft auf die wirtschaftliche Situation der leiblichen Eltern verwiesen. Doch auch die werdenden Eltern – oder oft auch nur die werdenden Mütter – selbst stimmten in diesen Diskurs ein, was anhand eines Briefwechsels zwischen Behörde und Eltern beispielhaft aufgezeigt werden kann.

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Der Begründungszusammenhang der fehlenden Existenzsicherheit der alleinerziehenden Mutter

Die Adoptionsakten der drei grossen Vermittlungsstellen enthalten nur selten direkte Zeugnisse der leiblichen Eltern, wie etwa in Form von Briefen. Meist spiegeln die Akten die Sichtweise der Vormünder und Vermittlungsstellen wider, die den werdenden Eltern bestimmte Motive und Beweggründe zuschrieben. Durch sorgfältige Analyse der Dokumente und unter Berücksichtigung der wenigen erhaltenen Zeugnisse und Briefe lassen sich jedoch Einblicke gewinnen, was das Kind aus Sicht der leiblichen Eltern bedeutete und welche Gründe sie dazu zwangen – oder in selten Fällen bewogen –, das Kind zur Adoption freizugeben. Die Vermittlungsstellen erfassten in Anmeldebögen Angaben zu leiblichen Eltern, Adoptivkind und Adoptiveltern. Angaben über die leiblichen Väter fehlen dabei häufig.
Wie im Folgenden dargelegt wird, befanden sich die leiblichen Mütter zumeist in einer finanziell schwierigen Lage, hatten wenig Unterstützung aus ihrem Umfeld oder von Behörden und wurden gesellschaftlich an einem Idealbild von Elternschaft gemessen, dem insbesondere unverheiratete Mütter nicht entsprachen. Diese Faktoren führten in vielen Fällen zur Entscheidung, das Kind zur Adoption freizugeben. Nach einer Darstellung der sozioökonomischen Situation leiblicher Mütter werden zwei Adoptionsgeschichten anhand archivierter Briefe nebeneinandergestellt, um herauszuarbeiten, wofür das Kind aus Sicht dieser Mütter stand.
Um die Aussagen aus den Interviews einordnen zu können, ist es hilfreich, einen kurzen Exkurs auf die häufig prekäre Existenzsicherung alleinerziehender Mütter vorauszustellen. Zwischen 1922 und 1993 befanden sich leibliche Mütter oft in sehr schwierigen ökonomischen Verhältnissen. Basierend auf den Berufsangabe in den Anmeldebögen wurden die Berufe in «Berufsklassen» eingeteilt.
Die Statistik zeigt, dass die leiblichen Mütter in allen Stichjahren überwiegend als ungelernte Arbeiterinnen tätig waren. Diese Gruppe bestand grösstenteils aus unverheirateten Frauen, die ihre Kinder zur Adoption gaben oder geben mussten.
Die prekäre Arbeitsmarktsituation unverheirateter Mütter wird auch durch die Zürcher Mütterbefragung von 1957/58 bestätigt. Mehr als die Hälfte der befragten Mütter hatte keinen Beruf erlernt (Biske, 1962, S. 49). Nur wenige ledige Mütter waren, wie unsere Untersuchungen zeigen, als Angestellte in nicht-manuellen Tätigkeiten beschäftigt. Dies steht im Kontrast zu allgemeinen Statistiken zur Frauenerwerbstätigkeit in der Schweiz, wo Frauen überwiegend

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Abbildung 2: Status der berufe der Herkunftsmutter, Zeitraum: 1920-1993

als kaufmännische Angestellte, Hausangestellte oder Verkäuferinnen arbeiteten (Biske, 1968b, S. 165). Leider fehlen weitere statistische Angaben etwa zum Zivilstand oder zur Elternschaft, da damalige Volkszählungen oft rudimentär waren und geschlechterdifferenzierte Daten unzureichend erfasst wurden. Die Stigmatisierung lediger und geschiedener Frauen trug ebenfalls zu dieser Lücke bei. In der Volkszählung 1960 wurden beispielsweise nur verheiratete Mütter nach ihren Kindern befragt (Biske, 1968b, S. 216). Ledige und geschiedene Frauen mussten hingegen häufig berufstätig sein, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. 1960 arbeiteten 80,6% der geschiedenen und 77,8% der ledigen Frauen, fast 80% davon in Vollzeit (Biske, 1968a, S. 121–122). Verheiratete Frauen unter 65 Jahren waren dagegen nur zu 29,1% berufstätig, davon lediglich 11,9% in Teilzeit (Biske, 1968a, S. 122). Zusammenfassend zeigt sich, dass ledige Mütter häufiger berufstätig waren als verheiratete, jedoch seltener eine Berufsausbildung hatten, was ihre ökonomische Lage zusätzlich verschärfte.
Anhand zweier Fälle aus den Jahren 1950 und 1993 soll beleuchtet werden, was die Freigabe zur Adoption aus Sicht der leiblichen Mütter bedeuten konnte. Mirna Degen* wandte sich 1950 an Alice Honegger von der Unentgeltlichen Kinderversorgung des Schweizerischen Gemeinnützigen Frauenvereins (SGF).

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Sie hatte aus finanziellen Gründen ein Kind zur Adoption freigeben müssen und war erneut schwanger. Trotz intensiver Bemühungen erhielt sie kein ärztliches Zeugnis für einen Schwangerschaftsabbruch. Ihre finanzielle Lage war prekär: Ihr Mann war aufgrund einer Krankheit arbeitslos (StAZH Z 797.508, 15.5.1950). In einem Brief schildert sie ihren inneren Konflikt an die Vermittlerin:

Ich weiss nicht, ob Sie mich verstehen können, dass ich auch ein zweites Kind fortgeben kann. Vielleicht denken Sie, ich sei eine schlechte Mutter, und wolle die Last auf andere abwälzen. Aber Sie können sich vielleicht noch erinnern, dass ich schwer gekämpft habe mit mir, bis ich mich durchgerungen hatte zum Entschluss unsere kleine Petra* fortzugeben. Ich habe die [K]leine nicht vergessen, nein im Gegenteil[,] ich denke sehr viel an das Kind[,] aber ich kann es ganz ruhig, ohne schlechtes Gewissen, da ich fühle, dass das Kind bei guten Leuten ist und es sicher besser hat als wenn es bei uns wäre, jetzt in dieser Zeit wo Kummer und Sorge uns fast erdrückten. (StAZH Z 797.508, 15.5.1950)

Für Mirna Degen* bedeutete die Adoption die Hoffnung auf eine bessere Zukunft für das Kind und zugleich eine Entlastung ihrer Familie, da eine Adoption kostengünstiger war als eine Heimplatzierung.
Auch Aline Dettwyler* hatte eine schwierige Kindheit erlebt und wollte ihrem Kind ein besseres Leben ermöglichen. Der leibliche Vater verweigerte die Anerkennung des Kindes und plädierte für einen Schwangerschaftsabbruch, den sie mangels ärztlicher Gutachten nicht durchführen konnte. Finanzielle Unterstützung blieb aus, da der Vater bereits Alimente für ein Kind aus erster Ehe zahlte. Sie schrieb:

Abgesehen davon, dass sie und der Freund von Anfang an gesagt hätten, sie könnten ein Kind nie durchbringen (aus finanziellen Gründen), entscheide sie als Mutter; sie möchte, dass es ihr Kind im Leben einmal besser habe, als sie es selber gehabt habe, d. h. sie möchte Tom* ein so «verschissenes Leben» ganz einfach ersparen. Sie wolle einfach sicher sein, dass es das Kind bei den zukünftigen Adoptiv eltern gut habe. (StAZH 829.1337, 5.8.1993)

Auch hier steht die Hoffnung auf eine bessere Zukunft des Kindes im Vordergrund.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die leiblichen Mütter häufig mit ihrem Entscheid rangen. Sie befanden sich oft in einer prekären finanziellen Situation, erhielten wenig Unterstützung von ihrem Umfeld oder den Kindsvätern und verbanden mit der Adoption die Hoffnung, ihrem Kind ein

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besseres Leben zu ermöglichen. Das Kind stand einerseits für eine zusätzliche Belastung, die durch die Adoption bewältigt werden konnte, andererseits für die Hoffnung auf ein Aufwachsen in geordneten Verhältnissen. Anschliessend wird anhand biografischer Interviews untersucht, wie die leiblichen Mütter die Zeit nach der Adoptionsfreigabe erlebten. Dabei zeigt sich, dass sie auch nach der Entscheidung mit ambivalenten Gefühlen gegenüber der Adoption und ihrer nicht gelebten Elternschaft zu kämpfen hatten.

Die Zeit nach der Adoptionsfreigabe aus Sicht der leiblichen Eltern

Diese hier dargelegte, letztlich unumkehrbare Weggabe oder Wegnahme eines Kindes zur Adoption wird von den interviewten leiblichen Müttern in der Zeit nach der Adoptionsfreigabe sehr unterschiedlich wahrgenommen. Der Moment der Weggabe, häufig kurz nach der Geburt, wird von wenigen leiblichen Müttern (zumindest kurzfristig) als befreiend erlebt. Nach einer emotional belastenden Zeit oder nach einer Phase, in der sie unter erheblichen Druck standen, können sie in ein scheinbar normaleres Leben zurückkehren, frei von moralischen und/oder behördlichen Belastungen. Viele leibliche Mütter hingegen verfallen danach einer tiefen Trauer, die oft in Wut auf Behörden, Familie oder Kindsvater übergehen kann. Diese Emotionen konnten sie jedoch zumeist nicht mit ihrem sozialen Umfeld teilen und wurden damit allein gelassen. Entweder verschwiegen die Familie und das weitere Umfeld der Kindsmutter das Kind und/oder die Mutter traute sich selbst nicht darüber zu sprechen:

Ich habe das natürlich niemanden erzählt. Zu dieser Zeit war es wirklich so, als wäre ich schizophren, denn ich habe einfach so getan, als ob es dieses Ereignis (Geburt des Kindes) nicht gegeben hätte. (Rea, Z. 148–150, GJ: 1956 / AJ: 1976).

Auch Gleichaltrige waren oft keine Ansprechpartner:innen, da sie aufgrund ihres zumeist jungen Alters (siehe Kap. 1: Information zum Sample) keine vergleichbaren, verbindende Erfahrungen gemacht hatten.
Für die Mütter, die die Freigabe zur Adoption zunächst als erleichternd empfanden, konnte die endgültige Adoption des Kindes, die manchmal erst nach einigen Jahren gesprochen wurde, oder das Erreichen der Volljährigkeit des Kindes, plötzlich zu sehr starken und vielleicht zuvor unterdrückten Gefühlen von Trauer oder Schuld führen. Allgemein ist nach Jahren oder Jahrzehnten ohne Kontakt zum Kind bei manchen leiblichen Müttern eine wiederkehrende Ritualisierung von Trauer und Schuld zu beobachten. Diese äussert sich beispielsweise an familienrituell bedeutsamen Tagen, wie Geburtstagen des Kindes oder an Weihnachten:

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Ich schaute [am Tag der Geburt meiner Tochter] in jeden Kinderwagen, ob ich mein Kind wiedererkenne und alle, die kleine Babys hatten, schaute ich mir genau an. (Sue, Z. 400–402, GJ: 1965 / AJ: 1985).

In solchen Momenten steht das Kind für die unerfüllte, verhinderte Mutterschaft und Familie. Die Form dieser Ritualisierungen variiert je nach Alter und Lebensphase der leiblichen Mutter.
Auch im heutigen Leben der interviewten Eltern hängen Fragen zur damaligen Adoptionsfreigabe häufig mit Trauer, Schuld oder Erlösung zusammen und können existenzielle Ausmasse annehmen. Für viele der Interviewten ist klar – oder sie hoffen es –, dass sich diese offenen und wiederkehrenden Fragen nur durch einen konkreten Austausch mit dem Kind selbst beantworten lassen. Die Möglichkeit oder Unmöglichkeit eines Kontakts mit dem zur Adoption freigegebenen Kind stellt daher ein zentrales biografisches Ereignis dar. Das Sample dieser Studie umfasst ausschliesslich leibliche Eltern, die einen Kontakt zu ihrem adoptierten Kind wünschten oder erfolgreich gesucht haben. Als Kontrastfolien dazu sind diejenigen, hier nicht interviewten Eltern zu bedenken, welche bewusst keinen Kontakt suchen oder die Adoption und ihre Rolle als leiblichen Eltern verdrängt haben.
In den 17 durchgeführten Interviews zeigten sich folgende zentrale Motive für den Wunsch nach Kontakt: 1) Informationen über die Lebensbedingungen des Kindes in der Adoptivfamilie zu erhalten. 2) Den damaligen Entscheid gegenüber dem eigenen Kind zu erklären, um mögliche Schuldgefühle zu lindern. 3) Einen bleibenden Kontakt zum nun erwachsenen Kind aufzubauen und die eigene Familie möglicherweise zu erweitern.
Aus diesen Motiven, die im Sample unterschiedlich stark vertreten sind, lassen sich folgende Hypothesen zu Bedeutungen der Freigabe zur Adoption für die leiblichen Eltern ableiten:

  • Die Qualität seines Aufwachsens in der Adoptivfamilie beeinflusst die Legitimität des damaligen Verzichts auf elterliche Verantwortung.
  • Das heutige Urteil des Kindes über die damalige Entscheidung symbolisiert eine zusätzliche Anerkennung.
  • Ein möglicher bleibender Kontakt könnte, sofern dies von beiden Seiten gewünscht wird, zu einer Erweiterung der Familie und der Rolle als leibliche Mutter oder leiblicher Vater führen.

Der Begründungszusammenhang dieser elterlichen Motivlagen für oder gegen eine Kontaktaufnahme konnte, wie hier dargelegt, jeweils stark beeinflusst sein

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durch externe Zuschreibungen bezüglich Schwangerschaft, Geburt und Rolle des Kindes: Je nachdem stand das Kind eher für ein zu lösendes Problem, für ein weggenommenes Wunschkind oder dazwischen.

4.2 Die Sicht der Behörden und Vermittlungsstellen

Aus Sicht der Schweizer (Vormundschafts-)Behörden stand das (Adoptiv-) Kind bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts als Ausdruck einer unerwünschten und problematisierten familiären Normabweichung. Über 80% der Kinder, die im 20. Jahrhundert zur Adoption freigegeben wurden oder freigegeben werden mussten, waren unehelich. Mit der Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) im Jahr 1912 zementierte die Legislative auf eidgenössischer Ebene ein bürgerliches Familienideal. Alternative Familienmodelle, die von der ehelich legitimierten Einheit von Mann und Frau sowie vom Alleinernährermodell (bestehend aus einem erwerbstätigen Ehemann und einer für den Haushalt zuständigen Ehefrau) abwichen, wurden marginalisiert. Abweichungen wie aussereheliche Sexualität und Schwangerschaft führten nicht nur zu gesellschaftlicher Stigmatisierung – vor allem gegenüber unverheirateten schwangeren Frauen und ledigen Müttern –, sondern hatten auch rechtliche Konsequenzen für das Eltern-Kind-Verhältnis. Gemäss Artikel 311 ZGB waren die Vormundschaftsbehörden verpflichtet, bei Kenntnisnahme einer ausserehelichen Geburt oder auf Meldung der schwangeren Mutter eine Beistandschaft zu errichten. Diese sollte die Interessen des Kindes gegenüber dem leiblichen Vater schützen und wurde häufig in eine Vormundschaft umgewandelt. Unverheiratete schwangere Frauen wurden oft gedrängt, ihre Kinder in Pflege- oder Adoptivfamilien zu geben. Mütter, die sich weigerten, galten schnell als uneinsichtig und renitent. Bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts war die Geschichte der Adoptionen eng mit der Geschichte fürsorgerischer Zwangsmassnahmen verwoben (Businger et al., 2022, S. 179–181; ZGB, 1907; vgl. auch Abraham et al., 2020; Bitter et al., 2020; Cottier, 2002; Lerch, 2014).
Aus behördlicher Sicht waren Kinder, die in sogenannten «ungeordneten Familienverhältnissen» aufwuchsen oder denen die «väterliche Autorität fehlte», in besonderem Masse moralischen Gefahren ausgesetzt. Dahinter verbarg sich das staatliche Kalkül, «verwahrloste und hilflose Individuen zu brauchbaren sozialen Elementen heran[zu]bilden» (zit. nach Galle, 2015, S. 141; vgl. auch Balthasar, 1941; StArZh V.K.a.4.:982). Aus Sicht der Behörden galten die leiblichen Eltern – und besonders die ledigen Mütter – nicht nur als von der Norm abweichend und als moralisch gefährdet, sondern sie stellten auch selbst eine Gefahr für die Gesellschaft dar. Man unterstellte ihnen, durch «zweifelhafte Moral» und «sexuelle Verwahrlosung» den Wertezerfall zu fördern und

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die Institution der Ehe zu gefährden (StAZH Z 797.1859; StAZH Z 797.2123). Kinder aus sogenannten «belasteten» oder «schädlichen Milieus» sollten daher aus ihrem Umfeld herausgenommen werden. Ledige Mütter wurden aufgrund des vorehelichen Geschlechtsverkehrs teilweise in die Nähe der Prostitution gerückt (KESB Luzern, 1950/1951; Businger et al., 2022).
Die Adoption symbolisierte für die Behörden zudem die Umsetzung des gesetzlichen Kindesschutzauftrags. Gemäss den zentralen Artikeln zum Kindesschutz des ZGB von 1907 (Art. 283–285) mussten die Vormundschaftsbehörden einschreiten, wenn die Erziehungsfähigkeit der Eltern als unzureichend erachtet wurde oder das geistige und körperliche Wohl des Kindes durch «Verwahrlosung» gefährdet war. Die Entscheidung, ob Eltern die «elterliche Gewalt» entzogen und das Kind in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht wurde, lag oft im Ermessen der Behörden. Das (Adoptiv-)Kind stand für die Behörden also nicht nur für die Normabweichung der leiblichen Mütter oder Eltern, sondern war auch Umsetzungssubjekt der verpflichtenden Gesetzesbestimmungen (ZGB, 1907, Art. 283–285; Ramsauer, 2000, S. 12, 21).
Die Vermittlungsstellen betrachteten das (Adoptiv-)Kind primär als Objekt, das aus einer prekären Familiensituation oder einem «schlechten Milieu» (StAZH Z 797.974; StAZH Z 829.935) gerettet und bei geeigneten Adoptiveltern untergebracht werden musste. Sie inszenierten ihre Tätigkeit als Wohltätigkeit gegenüber hilfsbedürftigen Kindern und leiblichen Eltern. Dieses Selbstverständnis spiegelt sich etwa im ersten Jahresbericht der 1953 in Rapperswil gegründeten Adoptionsvermittlungsstelle «Private Mütter- und KinderFürsorge» wider. Die Fürsorgerin Alice Honegger erklärte darin, Ziel sei es, die Folgen ausserehelicher Geburten zu mildern, den ledigen Müttern aus der Krise zu helfen und den Kindern eine stabile Entwicklung zu ermöglichen (StAZH Z 798.7, 1953). Honegger war später in die Vermittlung von Adoptivkindern aus Sri Lanka involviert, wobei sie mit einem Kinderhandelsnetz in Colombo kooperierte (Berthet & Falk, 2022; Bitter, 2018).
Für Adoptiveltern war das Kind meist die Erfüllung eines lang gehegten Kinderwunsches, der durch die Vermittlungsstellen realisiert wurde (StAZH Z 829.963; StAZH Z 797.2515). Auch die Vermittlungsstellen orientierten sich bis weit ins 20. Jahrhundert an einer bürgerlichen Familienkonzeption. Dies zeigte sich sowohl in ihrem moralisierenden Sprachgebrauch gegenüber leiblichen Eltern als auch in den Auswahlkriterien für Adoptiveltern. Sozialberichte über potenzielle Adoptiveltern entfalteten performative Kraft und dienten den Vormundschaftsbehörden als Entscheidungsgrundlage. Sie stellten häufig einen Gegenentwurf zur problematisierten Herkunftsfamilie dar (StAZH Z 797.2013;

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StAZH Z 797.3021; StAZH Z 829.777; StAZH Z 797.2123). Für die Fürsorgerinnen der Vermittlungsstellen symbolisierte das (Adoptiv-)Kind zudem berufliche Verantwortung und Macht. Es ist denkbar, dass ein latentes Interesse daran bestand, die Zahl der vermittelten Kinder aufrechtzuerhalten, um die eigene Anstellung zu sichern.

4.3 Die Sicht der adoptierten Menschen. Behördliche Interventions-Logiken in der subjektiven Rekonstruktion

Aus Sicht der adoptierten Menschen selbst (n = 52 davon 41f und 11m, mit Adoptionsjahr zwischen 1944 und 2000) hatten Behörden und Vermittlungsstellen – oder, wie zuvor beschrieben, auch einzelne Akteur:innen wie Fürsorgerinnen – ihr Leben meist zu einer Zeit unumkehrbar und einschneidend beeinflusst, an die sie sich selbst nicht bewusst erinnern können: vor und nach ihrer Geburt. Viele der interviewten adoptierten Menschen beschäftigt nachhaltig, dass sie als Neugeborene einer diffusen Gemengelage aus Entscheidungen und moralisierenden Idealvorstellungen ohnmächtig ausgeliefert gewesen waren. Die entscheidungs- und handlungsmächtigen Akteur:innen waren für sie die Behörden, Vermittlungsstellen sowie die leiblichen Eltern und deren soziales Umfeld. Beim Rekonstruieren der eigenen Adoption sind sich die meisten Befragten einig, wofür sie damals für die Behörden und Vermittlungsstellen standen: primär als Objekt einer dringend zu treffenden Entscheidung aufgrund der als problematisch bewerteten Schwangerschaft und des daraus entstandenen Kindes.
Je nachdem, welche Motive und Zuschreibungen die adoptierten Menschen aus heutiger Sicht hinter den damaligen Entscheidungen erkennen, variieren ihre Bewertungen sowie die daraus gezogenen Konsequenz stark. Diese Haltungen sind eng mit den verfügbaren Wissensquellen – erzählte Geschichten der Adoptiveltern, Akten, Briefe, Gespräche mit leiblichen Eltern oder anderen damals beteiligten Personen – verknüpft. Die nachfolgende Analyse beschäftigt sich mit drei zentralen Bedeutungsdimensionen, die sich für die adoptierten Menschen bei der Rekonstruktion ihrer Vergangenheit ergeben haben (Businger et al., 2022): «Nicht bei Eltern/Mutter bleiben können», «Von Eltern nicht gewollt gewesen» und «Nicht bei Eltern/Mutter bleiben dürfen». Dabei lassen sich die ersten beiden Zuschreibungen auch in behördlichen Akteneinträgen wiederfinden, in die einige der Interviewten zumindest teilweise Einblick hatten. Die dritte Dimension entstand aus den Narrativen der Interviewten selbst. Entlang der drei Bedeutungsdimensionen soll herausgearbeitet werden, wie die behördlichen Argumentationsmuster von adoptierten Menschen in die Narrationen zu ihrer Biografie eingebaut wurden.

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«Nicht bei Eltern/Mutter bleiben können»: Als Kind stand ich für ein mögliches Opfer widriger Umstände meiner leiblichen Eltern/Mutter

Eine Argumentation, die in den Akten häufig als Adoptionsgrund vermerkt wird, aber nur selten in den biographischen Auseinandersetzungen aufgenommen wird, geht davon aus, dass die Mutter nicht für das Kind sorgen konnte (Businger et al., 2022). Dies bezieht sich oft auf kindeswohlgefährdende Umstände der Lebenssituation oder in seltenen Fällen auch auf unzureichende elterliche Kompetenzen. Diese Begründung findet sich vergleichsweise selten in den biografischen Narrativen der adoptierten Menschen. In den seltenen Fällen, in denen die adoptierten Personen diese Erklärung als glaubwürdig akzeptieren, entsteht daraus oft eine grosse Empathie für die leiblichen Eltern. Einige erkennen sich in den Schilderungen widriger Umstände ihrer Eltern wieder und erleben dies als intergenerationale Erfahrung von Marginalisierung und Ressourcenmangel, die sie entweder selbst durchleben oder mit grossem Aufwand abwenden konnten. So versuchen einzelne der Interviewten der Idee einer Vererbungslogik von Abhängigkeiten in machtvollen Strukturen oder in Beziehungen zu entkommen, indem sie sich sehr bewusst auf Berufskarriere und/oder auf ein verlässliches und vertrautes Familienleben konzentrieren. So beschreibt Rosa ihre persönliche Entwicklung:

Ja jetzt sind wir ein Jahr, über ein Jahr zusammen, heiraten nächstes Jahr und das kommt gut. Ja und es geht für mich eigentlich ein riesiger Wunsch sozusagen in Erfüllung. Ich bekomme nun endlich Wurzeln. (Rosa, Z. 462–465, GJ: 1985 / AJ: 1989)

«Von Eltern nicht gewollt gewesen»: Als Kind stand ich für ein unerwünschtes und ungeliebtes Wesen meiner Eltern

In den Akten findet sich häufig die Begründung: «die Mutter will nicht für das Kind sorgen» (Businger et al., 2022). Nur wenige Interviewte gehen ausschliesslich davon aus, dass sie als Kind von ihren Eltern nicht gewollt oder nicht geliebt waren. Doch auch ohne Akteneinsicht fürchten viele diesen Beweggrund, der ihr Selbstbild nachhaltig infrage stellen könnte. Insbesondere befürchten einige, dass ihre leibliche Mutter sie aus fehlender Liebe nicht behalten wollte. Diese Annahme ist für viele Befragte eine konstante und belastende Frage, die ihre Integrität herausfordert. Gerda beschreibt dieses Grundgefühl so:

Ein solches Gefühl, das ich eigentlich immer schon ein bisschen gehabt habe (2 Sekunden Pause) so das Gefühl, nicht erwünscht zu sein, dass man nichts von mir wissen wolle. (Gerda, Z. 127–129, GJ: 1963 AJ: 1973)

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«Nicht bei Eltern/Mutter bleiben dürfen»: Als Kind stand ich für ein illegitimes Objekt eines illegitimen Aktes

Obwohl diese Dimension in den Akten selten explizit benannt wird (Businger et al., 2022), haben einige der Interviewten diese Hypothese zum Lebens anfang aufgestellt, oder Hinweise gefunden, dass sie als Kind primär als Objekt diverser Akteur:innen fungierten. Demnach galten sie als Abweichung von einer hegemonialen Ordnung. Diese wurde durch ihre Adoption in einem diffusen Zusammenspiel von Behörden, nichtstaatlichen Organisationen, sozialem Umfeld und Familienmitgliedern der leiblichen Eltern – meist der leiblichen Mutter – aufrechterhalten. Ein Beispiel bietet Bernhard, dessen Adoption durch den späteren Adoptivvater initiiert wurde. Dieser hatte die geringe Chance der werdenden Mutter angemessen für das Kind sorgen zu können, hervorgehoben:

Also mein Adoptivvater war häufig in dem Restaurant (…) um etwas zu trinken und hatte dann gesehen, dass da eine junge Frau [arbeitet, die] ein Kind bekommen würde, die das nicht werde «händeln» können: Sie ist ledig. Servicemitarbeiterin. Und vom Einkommen her (…) Dann haben sie sich ausgetauscht und nachher merkte der Herr Schwarz*, mein Adoptivvater, an: «ouh, das wäre ja schon lange der Wunsch von ihnen, in die Ehe ein Kind adoptieren zu können». (Bernhard, Z. 29–32, GJ: 1967 / AJ: 1968)

Vergleichbar zur zweiten Bedeutungsdimension – von den Eltern nicht geliebt worden zu sein – kann sich auch die dritte Deutung durch die adoptierten Menschen tief in deren Selbstbild einprägen: das Gefühl, vor und nach der Geburt primär als illegitimes Objekt gegolten zu haben, über das entsprechend verhandelt wurde.

5 Fazit

In den drei dargestellten Perspektiven – der leiblichen Eltern, der Sicht der Behörden und der adoptierten Menschen selbst – zeigt sich exemplarisch, dass die unterschiedlichen Bedeutungszuschreibungen auf das Kind im Adoptionsprozess in einem spannungsreichen Verhältnis zueinanderstanden. Die Analyse des Zusammenspiels dieser Sichtweisen verweist als erstes darauf, dass das adoptierte Kind auf der Meso-Ebene, das heisst für Behörden und Vermittlungsstellen, nach durchgeführter Adoption als eine Win-win-Situation bewertet wurde. Aus behördlicher Sicht profitierten nämlich alle Beteiligten von der Adoptionsplatzierung: Das (Adoptiv-)Kind bekam Eltern, die ihm eine den hegemonialen Normen entsprechende Erziehung boten. Der Wunsch der verheirateten Adoptiveltern nach einem (Adoptiv-)Kind wurde erfüllt.

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Der «Mangel natürlicher Kinder» (Baltensweiler, 1931, S. 87) beziehungsweise kinderlose Ehen konnten dadurch kaschiert und dem bürgerlichen Familienmodell – zumindest äusserlich – entsprochen werden (Schwenzer & Bachofner, 2009, S. 98). Aus Sicht der Behörden war die Adoption auch für die zumeist ledigen
Mütter positiv zu werten. Sie böte demnach die Möglichkeit, die uneheliche Schwangerschaft respektive «ihre ‹Jugendsünden› hinter sich zu lassen und trotz [ihres] Fehltritts hinter dem Vorhang des Vergessens ein neues, geordnetes Leben» zu beginnen (zit. nach Pfaffinger, 2007, S. 142f.). Nicht zu unterschätzen ist, dass für die zuständigen Behörden Adoptionen zumeist schon deshalb interessant waren, weil dadurch die Unterhaltskosten für die Kinder auf die Adoptiveltern abgewälzt werden konnten (Baltensweiler, 1931, S. 51). Den Vormundschaftsbehörden kam die Deutung von Adoption als eine Win-win-Situation auch deshalb entgegen, weil damit ihre Interventionspflicht als erledigt galt und die zuvor festgestellte Normabweichung «behoben» werden konnte. Die nicht-behördlichen Vermittlungsstellen schliesslich sahen sich in dieser Wertung nicht nur als Wohltäterin für das Kind und die leibliche Mutter, sondern auch für die Adoptiveltern mit ihrem unerfüllten Kinderwunsch. Auf der Mikroebene der individuellen Lebensgeschichte mag es zwar vereinzelt Fälle gegeben haben, in denen die Adoption tatsächlich für alle Betroffenen die beste Lösung war: zum Beispiel, wenn das Kind durch eine Vergewaltigung entstanden war und die leibliche Mutter stets mit diesem Verbrechen in Verbindung stehen würde oder wenn das spätere Adoptivkind das Opfer von physischer oder sexueller Gewalt durch seine leiblichen Eltern wurde. Die übergreifende Realität sah – und sieht auch im heutigen Leben der Betroffenen – jedoch zumeist ganz anders aus: Sie haben als Konsequenz der dargelegten Win-win-Leseart oft Angehörige, den Glauben an die eigene Handlungsfähigkeit und oft auch existenzielle Sinnzusammenhänge im Leben verloren.
Die widersprüchlichen Bedeutungen von Behörden und Vermittlungsstellen auf der Mesoebene werden somit vor allem dann erkennbar, wenn sie in Relation gesetzt werden, wie die meisten der davon betroffenen Menschen diese in ihre Deutungen einbauten. Darin wird zweitens eine wirkmächtige Wechselwirkung zwischen Meso- und Mikroebene sichtbar. So lassen sich im Rahmen der Interviewanalysen sowohl Einflüsse der damaligen behördlichen Sicht auf Sinn- und Selbstwahrnehmungen der Herkunftseltern als auch auf den adoptierten Menschen selbst finden. Für Herkunftseltern und adoptierte Menschen stellten die Adressierungspraktiken der Behörden (Reh & Ricken, 2012, S. 43) oft den Ursprung lebenslanger Auseinandersetzungen mit sich und mit ( Un-) Ab hängigkeitsverhältnissen zu anderen dar. Während diese Adressierungspraktiken von den Herkunftseltern tatsächlich erfahren wurden, fügen sie

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sich bei den adoptierten Menschen als Konglomerat aus Vermutungen, Akten und Erzählungen zusammen. In beiden Fällen stellen sie gleichwohl wichtige Bezugspunkte dar, um die damalige, unumkehrbare Entscheidung nachzeichnen zu können. Als solche stehen sie zumeist nicht nur isoliert für eine Bedeutungszuschreibung an das damals neugeborene Kind, sondern machen sich in biografischen Aufschichtungen, deren Bedeutungen sich über die Zeit verstärken können, bemerkbar (Rosenthal, 1995, S. 167). Entsprechend werden diese in den heutigen Verortungen der Betroffenen in ihrem Leben und in ihren sozialen Bezügen und Zugehörigkeiten als sinnstiftende oder aber als existenziell verunsichernde Orientierungsgrundlage erkennbar.
In den Spannungsfeldern, die zwischen den hier diskutierten Perspektiven entstehen, zeigen sich drittens für die Soziale Arbeit analytisch fruchtbare Dichotomien zwischen den unterschiedlichen Vorstellungen von Adoption beziehungsweise von der Bedeutung des adoptierten Kindes. Die damit verbundenen sozialen Konstruktionen von Kindheiten in ihren Familien und in ihren intergenerationalen Zugehörigkeiten sind deshalb aufschlussreich, da sie auch Rückschlüsse zulassen auf normative Aushandlungsprozesse auf der gesellschaftlichen Makroebene, an denen die Soziale Arbeit massgeblich beteiligt sein kann. Diese werden nicht nur wirksam in abstrakten, allgemeinen Familienbildern, sondern eben auch spezifisch im Leben der Menschen, die der Macht dieser normativen Bilder biografisch besonders ausgeliefert sind, wie leibliche Eltern und adoptierte Kinder. Da die Zuschreibungen an das Kind zwischen den Perspektiven aller an Adoptionen Beteiligten – leiblicher Eltern, Behörden, Vermittlungsstellen und adoptierter Menschen – divergieren, bestätigt sich die Feststellung von Florian Esser, wonach das Kind, über das in fachlichen wie auch subjektiv involvierten Rollen gesprochen wird, kein «Einheitswesen» (2013, S. 7) sei. Deutlich wird, dass gerade auch diffuse Adressierungsweisen zwischen behördlich gerahmten und nicht-behördlich vermittelten Praktiken erhebliche Auswirkungen auf Biografien solcher Kinder haben können. Damit verbunden sind sowohl Zuschreibungen, eine «unerwünschte Belastung» zu sein, wie auch als «Projektionsfläche für Hoffnungen» zu gelten.
Auf Basis dieser drei zentralen Erkenntnisse, die der vorliegende Beitrag aufzeigen konnte, sollte der heutige Fachdiskurs Sozialer Arbeit gerade bei Beratung und Begleitung von Familien mit mehrfacher Elternschaft den Sichtweisen der Adressat:innen – auch stellvertretend – ab (Lebens-)Beginn mehr Gewicht verleihen. Damit kann dazu beigetragen werden, dass Praktiken, die auf der Mesoebene der Institutionen und der Organisationslogiken nach wie vor normative Bedarfsmerkmale von Gruppen für pauschalisierende Adressierungen nutzen (Bitzan & Bolay, 2017), kritisch hinterfragt werden können.

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In diesem Zusammenhang kann der vorliegende Beitrag auch als Sensibilisierung sowie als analytische Systematisierung für die aktuelle (Mehrebenen-)Arbeit in vergleichbaren Verfahren dienen. Desweitern rät der Beitrag dazu, in Verfahren unbeabsichtigte Folgen multiperspektivischer Zuschreibungen zu vermeiden. Schliesslich zeigt sich, dass Widersprüche, die aus diversen, in Interventionen aufkommenden Zuschreibungen an das Kind entstehen und Biografien nachhaltig beeinflussen können, systematisch erkannt und reflektiert werden müssen, um langfristig eine adäquate Gewährleistung des Kindeswohls sicherzustellen. Das neue Adoptionsgesetz der Schweiz von 2017 hat in diesem Zusammenhang bereits wichtige Akzente gesetzt. Entscheidend bleibt jedoch, wie dieses innerhalb der Fachpraktiken ausgelegt wird und inwiefern es mit den bestehenden Bedarfslagen abgeglichen werden kann.

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Webseiten

Historische Statistik der Schweiz: https://hsso.ch/

Beginn Seite 26

Biographische Angaben

Adrian Seitz, Heilpädagogisches Zentrum Hagendorn (HZH), adrian.nikolaus.seitz@gmx.ch
https://orcid.org/0000-0002-1866-6586

Lukas Fritz-Emmenegger, Institut für Kindheit, Jugend und Familie (IKJF), Departement­ Soziale Arbeit der Zürcher Hochschule für­ Angewandte Wissenschaften (ZHAW), lukas.fritz@zhaw.ch
https://orcid.org/0000-0002-4563-4176

Susanne Businger, Institut für Kindheit, Jugend und Familie (IKJF), Departement Soziale Arbeit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), susanne.businger@zhaw.ch
https://orcid.org/0000-0003-4026-4601

Samuel Keller, Institut für Kindheit, Jugend und Familie (IKJF), Departement Soziale Arbeit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), samuel.keller@zhaw.ch
https://orcid.org/0000-0002-3119-6291

Thomas Gabriel, Institut für Kindheit, Jugend und Familie (IKJF), Departement Soziale Arbeit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), thomas.gabriel@zhaw.ch
https://orcid.org/0000-0002-2546-355X

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