[Articles] [Dossier 2024] Entwicklungslinien der Betrieblichen Sozialen Arbeit in der deutschen Schweiz. Positionierung und Legitimierung im Wirtschaftssystem



Dieser Beitrag ist Teil des Dossiers 2024 «In gesellschaftlichen Widersprüchen.­
Kontext und Geschichte der Sozialen Arbeit».


Alan Canonica und Edgar Baumgartner

Zusammenfassung
Dieser Beitrag befasst sich mit der historischen Entwicklung der Betrieblichen Sozialen Arbeit in der Schweiz bis in die 1980er Jahre. Es wird zum einen die Frage verfolgt, wie und aus welchen Gründen die Betriebliche Soziale Arbeit in der Schweiz entstanden ist. Zum anderen wird danach gefragt, wie sich die Betriebliche Soziale Arbeit in verschiedenen historischen Phasen legitimiert hat und wie sie ihren Zuständigkeitsbereich reklamierte. Aus systemischer Sicht ‹dockt› die Soziale Arbeit an ausdifferenzierte primäre Funktionssysteme an, um die dort auftretenden, spezifischen Integrations- und Lebensführungsprobleme von Individuen zu bearbeiten.

Schlüsselwörter: Betriebliche Soziale Arbeit, Geschichte der Sozialen Arbeit, Professionelle Zuständigkeit, Betriebliche Sozialpolitik

Lines of Development of Occupational Social Work in German-Speaking Switzerland. Positioning and Legitimization in the Economic System

Summary
This article deals with the historical development of occupational social work in Switzerland up to the 1980s. On the one hand, the question is pursued as to how and for what reasons occupational social work came into being in Switzerland. On the other hand, it will be asked how occupational social work legitimised itself in different historical phases and how it claimed its area of responsibility. From a systemic point of view, social work ‘docks’ with differentiated primary functional systems in order to deal with the specific integration and life management problems of individuals that arise there.

Keywords: Occupational social work, History of social work, Area of professional responsibility, Company’s social Policy

Betriebliche Soziale Arbeit im Wirtschaftssystem

Die Betriebliche Soziale Arbeit ist innerhalb der Sozialen Arbeit ein besonderes Arbeitsfeld. Sie erbringt ihre Dienste in Unternehmen und damit überwiegend

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in Organisationen eines kapitalistischen Wirtschaftssystems. Sie befindet sich damit im Spannungsfeld unterschiedlicher gesellschaftlicher Interessen (Klein, 2021, S. 77) und ist «an der Schnittstelle von Gesellschaft und Wirtschaftssystem» (Herzog, 2023, S. 277) verortet.
Die Betriebliche Soziale Arbeit hat jedoch auch Gemeinsamkeiten mit weiteren Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit. Aus systemischer Sicht ist die Betriebliche Soziale Arbeit an ein Funktionssystem der Gesellschaft «angedockt» (Baumgartner & Sommerfeld, 2016, S. 31). Diese Struktur teilt sie mit anderen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit wie beispielsweise mit der Schulsozialarbeit (Bildungssystem), der klinischen Sozialen Arbeit (Gesundheitssystem) oder der Bewährungshilfe (Rechtssystem) (vgl. Nadai et al., 2005, S. 28f.). Eine solche Position ist in Relation zur modernen Vergesellschaftung des Individuums zu setzen, dessen Integration in die moderne und funktional differenzierte Gesellschaft von diversen «Inklusionen» in verschiedene Teilsysteme abhängig ist (Baumgartner & Sommerfeld, 2016, S. 30.). An diesem strukturellen Integrationsproblem der Gesellschaft bildete sich die Soziale Arbeit heraus. Die Bedeutung von Exklusion und deren Folgen für gesellschaftliche Teilnahmechancen von Menschen werden also zur zentralen Bestimmungsgrösse der Sozia len Arbeit (Sommerfeld, 2000, S. 120). Historisch betrachtet erfolgte die Ausformung der Sozialen Arbeit zeitlich nachrangig zur Ausdifferenzierung primärer Funktionssysteme, indem die Soziale Arbeit an diese bestehenden Systeme gewissermassen «angedockt» hat, um die dort auftretenden, spezifischen Integrations- und Lebensführungsprobleme von Individuen zu bearbeiten (Baumgartner & Sommerfeld, 2016, S. 31f.). Es sind diese Folgeprobleme, welche zur Entstehung der Sozialen Arbeit in verschiedenen Arbeitsfeldern führten (Sommerfeld, 2000, S. 119f.). Mit dem Begriff «Andocken» wird verdeutlicht, dass die Soziale Arbeit sich hierbei auf keine eigenen Institutionen mit Entscheidungs- und Gestaltungshoheit, wie z. B. ein Gericht im Rechtssystem (Baumgartner & Sommerfeld, 2016, S. 31), stützen kann. Die Einbindung der Sozialen Arbeit erfolgt vielmehr unter Massgabe der Perspektive des bereits bestehenden Funktionssystems, das sich Hilfe bei der Lösung seiner Handlungsprobleme von der Sozialen Arbeit verspricht. Dies impliziert tendenziell eine hierarchisch untergeordnete Rolle sowie funktionale Engführung für die Soziale Arbeit (Baumgartner & Sommerfeld, 2016, S. 36) und verdeutlicht, dass Soziale Arbeit strukturiert durch Gestaltungsvorgaben des primären Funktionssystems agiert.
Dieser systemtheoretisch begründete Verweis auf die strukturelle Position der Sozialen Arbeit bietet zunächst nur eine statische Beschreibungsmöglichkeit (Baumgartner & Sommerfeld, 2016, S. 33). Die Entwicklung der Rolle der Sozialen Arbeit ist jedoch als dynamisch anzunehmen. Als theoretischer

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Hintergrund kann die Arbeit von Abbott (1988) dienen, der die Entwicklung von Professionen aus der Auseinandersetzung um «Zuständigkeiten» für bestimmte Arbeiten, Arbeitsinhalte und die damit zusammenhängende Arbeitsorganisation beschreibt. Diesen Wettbewerb um das «Recht auf Zuständigkeit», den «Anspruch auf Zuständigkeit» sowie die «Kontrolle über die Zuständigkeit» verortet er in den drei Arenen Gesetzgebung, Öffentlichkeit und Arbeitsplatz.
Der vorliegende Beitrag knüpft an diese Überlegungen sowie die theoretische Figur des «Andockens» an. Er möchte – erstens – die Frage untersuchen, wie die Betriebliche Soziale Arbeit in der Deutschschweiz entstanden ist und welche Folgeprobleme der wirtschaftlichen Entwicklung hierbei eine Rolle gespielt haben. Des Weiteren thematisiert der Beitrag den Wandel der Betrieblichen Sozialen Arbeit in der Deutschschweiz bis in die 1980er Jahre. Es interessiert – zweitens – die Frage, wie sich die Betriebliche Soziale Arbeit in einem solchen systemfremden und nach ökonomischen Prinzipien funktionierenden Kontext in unterschiedlichen historischen Phasen legitimiert und ihre Zuständigkeit reklamiert bzw. gestaltet hat. Die Geschichte der Betrieblichen Sozialen Arbeit in der Schweiz ist erst punktuell erforscht worden. Canonica (2022) zeichnet die Entwicklung der Betrieblichen Sozialen Arbeit im 20. Jahrhundert in ihren Grundzügen nach. Fasel (2021) befasst sich mit der betrieblichen Sozialpolitik der Maschinenindustrie zwischen den 1930er und 1960er Jahren und thematisiert die Betriebliche Soziale Arbeit als integraler Bestandteil der betrieblichen Sozialpolitik.
Die empirischen Daten für den vorliegenden Beitrag stammen aus dem Archiv des Schweizer Verband Volksdienst (heute SV Group und Movis). Es handelt sich um die erste Organisation, die in den 1920er Jahren Fürsorgerinnen an Unternehmen vermittelt hat. Die Entstehungsgeschichte des Berufszweigs ist folglich eng mit dem Verband Volksdienst verbunden. Bis heute ist er bzw. die Nachfolgeorganisation für die Betriebliche Soziale Arbeit in der Schweiz ein zentraler Akteur. Zusätzlich wurden Unterlagen des Schweizerischen Berufsverbands Soziale Arbeit (heute AvenirSocial) konsultiert. 1944 wurde die Schweizerische Vereinigung der Fabrikfürsorgerinnen gegründet. Die Unterlagen der Organisation sind im Archiv des Berufsverbands aufbewahrt. Als empirische Datenbasis dienten in erster Linie Sitzungsprotokolle, Jahresberichte, Ta gungsberichte, Jubiläumspublikationen, Vortragsmanuskripte, interne Dokumente und Briefverkehr. Die Auswertung erfolgte nach der Methode der hermeneutischen Quellenkritik, die in den Geschichtswissenschaften als ‹klassischer› Zugang zur Deutung von Primärquellen gilt. Kern der Methode ist ein induktiver, textkritischer Zugang zum Archivbestand, der einerseits der Komplexität

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gesellschaftlicher Zusammenhänge und historischer Kontexte Rechnung trägt und andererseits die «zeitspezifischen Vorstellungswelten» (Lengwiler, 2011, S. 88) der Akteurinnen und Akteure rekonstruiert und in der Analyse berücksichtigt. Die Hermeneutik ist für die Geschichtswissenschaft «unverzichtbar, weil historische Akteure sich primär sprachlich äusserten und historische Quellen in der Regel verschriftlichte Inhalte besitzen, die man am besten hermeneutisch entschlüsselt» (Lengwiler, 2011, S. 90).

Bürgerliche Wohltätigkeit und betriebliche Wohlfahrtseinrichtungen

Historisch sind die Ursprünge der Betrieblichen Sozialen Arbeit in der Schweiz eng mit der Industrialisierung und den mit dem Wandel des Wirtschaftssystems auftretenden sozialen Folgeproblemen für die Arbeiterschaft verbunden. Diese wurden seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in der bürgerlichen Öffentlichkeit unter dem Begriff der «sozialen Frage» verhandelt. In Abgrenzung zur vorindustriellen und ländlich geprägten Armut fokussierte der Diskurs die wachsende und häufig in (finanzielle) Nöte geratene Arbeiterschaft (Degen, 2012a).
Die Antwort des Bürgertums auf die soziale Frage und den anschwellenden Klassenkonflikt basierte zum einen auf der privaten Wohltätigkeit und der Philanthropie, die sich etwa in der Bildung von gemeinnützigen Organisationen konkretisierte (Heiniger et al., 2017). Zum anderen expandierte seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die betriebliche Sozialpolitik und die Implementierung von betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen. Zu den Wohlfahrtseinrichtungen kann eine Vielzahl von Angeboten gezählt werden, wie Arbeiterwohnungen, Kantinen, Wohlfahrtshäuser, Kranken- und Pensionskassen, Witwen- und Waisenunterstützung (Tanner, 2010), aber auch die Einsetzung von Fabrikfürsorgerinnen (Fasel, 2021). Es handelte sich um freiwillige Leistungen der Arbeitgebenden, auf die die Mitarbeitenden keinen Rechtsanspruch erheben konnten (Tanner, 2010).
Die Wohlfahrtseinrichtungen der Unternehmen erfüllten verschiedene Funktionen. Sie sollten erstens einer Eskalation des Klassenkonflikts zwischen Kapital und Arbeit unter Federführung der Arbeitgebenden vorbeugen. Zweitens sollten die Angebote die Loyalität der Arbeiterschaft stärken und die Betriebsgemeinschaft fördern. Drittens sollten die Massnahmen möglichen sozialstaatlichen Lösungen zuvorkommen. Und viertens beabsichtigte die betriebliche Sozialpolitik, wie die Wohltätigkeit im Allgemeinen, eine Erziehung der Arbeiterschaft nach bürgerlichen Idealen (vgl. Tanner, 2010). Dieses erzieherische oder gar disziplinierende Element moderner Philanthropie stellte die Eigenverantwortung der Adressatinnen und Adressaten in den Mittelpunkt.

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Diese sollten nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe befähigt werden, eigenmächtig die Herausforderungen des Lebens und des Arbeitsmarkts zu bewältigen (Matter et al., 2015, S. 10). In diesen Kontext kann auch die Verberuflichung der Sozialen Arbeit an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert situiert werden, deren Wurzeln in der bürgerlichen Frauenbewegung zu verorten sind. Das damals vertretene und gelebte Leitbild der geistigen Mütterlichkeit (Nadai et al., 2005, S. 42f.) deutet bereits auf das erzieherische Element hin, welches die Soziale Arbeit prägte.
Die frühe Industrialisierung expandierte ursprünglich mehrheitlich in ländlichen Gebieten. Zahlreiche Produktionsstätten entstanden in ruralen Gegenden entlang von Wasserläufen. Die Schweiz verzeichnete zwischen 1850 und 1900 einen Rückgang des Anteils an Beschäftigten in der Landwirtschaft von 54 auf 31 Prozent, was bedeutende strukturelle Umwälzungen der ländlichen Gesellschaften nach sich zog (Leonhard, 2012). Erst allmählich und über einen längeren Zeitraum bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts verlagerte sich die Industrie zunehmend in die urbanen Zentren (Veyrassat, 2015). Diese Anordnung des Wirtschaftssystems war auch für die Soziale Arbeit relevant, wie die sozial stark engagierte Juristin Emma Steiger bei einem Vortrag zum Thema «Industrialisierung und soziale Arbeit» anlässlich einer internationalen Tagung in München 1956 mit Blick auf die Schweiz feststellte. Die Mehrzahl der Industriebetriebe befinde sich «nicht in den Städten, sondern in Landgemeinden, d. h. Ortschaften mit einem kleineren oder grösseren Anteil landwirtschaftlicher Betriebe und mit lockerer Siedelungsweise». Diese Konstellation beeinflusse «in mannigfacher Weise die Lebensverhältnisse und Anschauungen der schweizerischen Industriebevölkerung», wobei sich innerhalb der Haushalte landwirtschaftliche Lebensweisen und Industriearbeit vermengten.

Die ersten Fabrikfürsorgestellen und ihre Funktion(en)

Am Ursprung der Betrieblichen Sozialen Arbeit in der Schweiz steht der Verein Schweizer Verband Volksdienst (SV) sowie die Maschinenfabrik Gebrüder Bühler in Uzwil (Kanton St. Gallen). Der SV wurde 1914 unter dem Namen Schweizer Verband Soldatenwohl gegründet und betrieb Soldatenstuben, in denen die Wehrmänner günstige und alkoholfreie Verpflegung konsumieren konnten. 1917 eröffnete der SV eine Abteilung Fürsorge, die bedürftige Soldaten und ihre Familien beriet sowie finanzielle Hilfen leistete. Nach Kriegsende weitete sich das Tätigkeitsfeld des SV auf die Kantinen von Unternehmen aus. In der Firma Bühler führte der SV 1918 erstmals eine Arbeiterkantine. Weitere folgten in rascher Abfolge (Tanner 1999, S. 273). Im gleichen Unternehmen richtete der

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SV 1922 die erste Fabrikfürsorgestelle der Schweiz ein. Somit fand nicht nur der Gastronomiebereich, sondern auch die Fürsorgeabteilung des SV Zugang in die Industrie (Canonica, 2022, S. 15f.).
Die Kernaufgabe der ersten Fabrikfürsorgerinnen – so wurden ur sprünglich die betrieblichen Sozialberatenden in der Schweiz bezeichnet – bestand in der Familienfürsorge und fokussierte primär auf die materiellen Nöte der Haushalte, was auch damit zusammenhing, dass zu jener Zeit in der Schweiz Sozialversicherungen zur Deckung sozialer Risiken beinahe weitgehend fehlten (Canonica, 2019). Der Fabrikfürsorgerin bei Bühler stand zwar ein Fürsorgekredit zur Verfügung, mit dem sie Familien finanziell unterstützen konnte. Dieser wurde aber eher als letzter Lösungsweg eingesetzt. Im Mittelpunkt der Bestrebungen stand die Erziehung zu einer rationellen Lebensführung. Der SV bezeichnete 1967 rückblickend die Hilfe zur Selbsthilfe geradezu als historische Konstante: «Der SV hat die Fürsorge immer als Erziehung zur
Selbsthilfe verstanden und auch so praktiziert.»
Oft waren die Arbeiterhausfrauen die Hauptadressatinnen der sozialarbeiterischen Interventionen (vgl. Fasel, 2021, S. 224). Bei den häufig durchgeführten Heimbesuchen machten sich die Fabrikfürsorgerinnen ein Bild über die Lebensumstände der Arbeiterfamilien. Diese aus heutiger Perspektive invasiv anmutende und mit Kontrollcharakter behaftete Vorgehensweise gehörte damals zum Tagesgeschäft. Die Fabrikfürsorgerin bei Bühler bot Ernährungs-, Haushalts-, Budget- und Erziehungsberatung an. In Näh-, Flick- und Kochkursen eigneten sich die Arbeiterhausfrauen Fähigkeiten zur Selbstversorgung an. Die Tätigkeiten umfassten zudem die Säuglings- und Kinderpflege, Beratung bei leichten Rechtsfällen, die Schlichtung bei Unstimmigkeiten in der Familie und die Vermittlung von Krankenpflege. Das Interesse kam aber nicht nur den Hausfrauen, sondern auch den Arbeiterfrauen zu: «Der Nachholbedarf an hauswirtschaftlichem und erzieherischem Wissen und Können war besonders bei den Frauen gross, die als Fabrikarbeiterinnen jung geheiratet hatten.» Die Beratung richtete sich häufig gezielt an Frauen und trug als Befähigung zur Care- und Haushaltsarbeit zu einer Verfestigung klassischer Rollenbilder bei, wobei insbesondere die erwerbstätigen Frauen diesbezüglich als besonders unterstützungsbedürftig galten. Den Sozialarbeiterinnen wurde folglich die Aufgabe übertragen, sich im Rahmen der Familienfürsorge «um das private Wohl des Arbeiters und seiner Familie zu kümmern», wie es eine Fabrikfürsorgerin 1952 formulierte. Dies erfolge «aus der Erkenntnis, dass, wo die Familienverhältnisse geordnet sind, der Arbeiter besser gedeiht und mehr leistet».
Die frühe Betriebliche Soziale Arbeit etablierte sich vornehmlich in ländlichen Gebieten beziehungsweise in Unternehmungen, die ihren Sitz

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abseits der städtischen Ballungszentren hatten. In diesen Ortschaften, in denen eine grössere Produktionsstätte zum wichtigsten Arbeitgeber und zu einem Lebensmittelpunkt für die Bevölkerung der umliegenden Gemeinden aufsteigen konnte, nahm die Fabrikfürsorge spezifische Unterstützungsfunktionen ein, die anderweitig nicht angeboten wurden. Da in ländlichen Gegenden die öffentliche Fürsorge nur geringfügig ausgebaut oder schlicht inexistent war, bestand ein grösserer Bedarf nach Betrieblicher Sozialer Arbeit. So konstatierte der SV 1927, dass die Fabrikfürsorgestelle in Uzwil «nicht mehr wegzudenken» sei, «da in den dortigen ländlichen Verhältnissen eine ausgebaute und zusammengefasste Fürsorge überhaupt noch nicht besteht». 1932 erhielt der SV den Auftrag für die Einrichtung einer Fabrikfürsorgestelle im Chemieunternehmen J. R. Geigy (heute Novartis) in Basel. Die Organisation betonte dabei, dass das Aufgabengebiet im städtischen Umfeld «von vornherein seinen bestimmten Charakter» aufweise, «weil die Stadt Basel selbst eine überaus reich ausgebaute öffentliche und private Fürsorge» besitze. Die Sozialarbeiterin führe keine Familienfürsorge durch, sondern sie befasse sich im Rahmen ihrer Unterstützung vor allem «mit der Zusammenfassung und richtigen Auswertung der reichen Hilfsmöglichkeiten», die innerhalb und ausserhalb der Firma bereits bestanden.
Mit Blick auf die im letzten Abschnitt angeführten Motive, die die Implementierung und den Ausbau einer betrieblichen Sozialpolitik und damit auch einer Betrieblichen Sozialen Arbeit begründeten, lässt sich einerseits feststellen, dass aus der Perspektive der professionellen Funktionslogik die Soziale Arbeit an das Wirtschaftssystem andockt und die Folgeprobleme der Industrialisierung bearbeitet. Zudem kann die Betriebliche Soziale Arbeit in ihrer Anfangsphase vor allem in ländlichen Gebieten eine weiter gefasste Zuständigkeit für ihren Aufgabenbereich reklamieren, da das politisch-administrative System noch keine ausgebaute und professionalisierte Sozialhilfe kannte. Andererseits muss die professionelle Funktion in ihrem jeweiligen historisch-gesellschaftlichen und organisatorischen Kontext nachvollzogen werden, weil unterschiedliche Interessen, Normvorstellungen und Spannungsverhältnisse das professionelle Handeln beeinflussen oder auch durchkreuzen können. So stellt sich die Frage, ob für die Arbeitgebenden die Einsetzung von Fabrikfürsorgerinnen nicht nur eine Frage der sozialen Gesinnung war, sondern auch als Macht- und Disziplinierungsmassnahme diente. Fasel (2021, S. 222) urteilt in seiner Geschichte der Sozialpolitik in der Maschinenindustrie, dass die Betriebliche Soziale Arbeit wie die betriebliche Sozialpolitik im Allgemeinen «ein bestimmtes Wohlverhalten der Belegschaft hervorbringen» sollte. Dieser Umstand zeigt sich historisch auch darin, dass die Fabrikfürsorgestellen von den Arbeitnehmendenvertretungen

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wiederkehrend mit Argwohn und als verlängerter Arm der Arbeitgebenden betrachtet wurden. So bedauerte eine Sozialarbeiterin in den frühen 1950er Jahren, «dass die Gewerkschaft und die Fabrikfürsorgerin auf dem Kriegsfuss miteinander» stünden. Die Gewerkschaft werfe der Betrieblichen Sozialen Arbeit vor, dass sie «ein schonendes Mäntelchen über schlechte Verhältnisse» überziehe. Gleichzeitig konnten die Sozialarbeiterinnen aber auch ihre primäre Verantwortung gegenüber ihrer Klientel betonen, wie eine weitere Fabrikfürsorgerin 1946 unterstrich: Auf der einen Seite sei die Fürsorgerin die «Vertreterin der sozialen Gesinnung des Arbeitgebers», auf der anderen Seite könne sie aber «nicht zwei Herren dienen». Deswegen entscheide sie sich «für den Schwächern».
Auch die Erziehung nach bürgerlichen Werten scheint in den Berichten und Aussagen der Sozialarbeiterinnen regelmässig durch. Für die Ertüchtigung der Arbeiterhausfrauen brauche es Geduld und Beständigkeit: «Soll diese Saat aber Frucht bringen, so muss der Boden immer und immer wieder gepflügt und bebaut werden. Es braucht viel Ausdauer, bis ein dauernder Erfolg verzeichnet werden kann […].» In einem Bericht zu einer Arbeitstagung von Sozialarbeitenden in Betrieben von 1955 wurde festgehalten, dass es bei der Betrieblichen Sozialen Arbeit um eine «harmonische und ganzheitliche Entwicklung des Menschen und um seine Haltung gegenüber Lebensschwierigkeiten» gehe. Der Betrieb wurde mithin als letzte Bastion für die Vermittlung von gesellschaftlich adäquaten Verhaltensweisen beschrieben: «Wenn das Unternehmen die Leute nicht erzieht, werden sie heute fast nirgends mehr erzogen.»
Ein pauschales Urteil über die Funktion und die Handlungsziele der Betrieblichen Sozialen Arbeit in der Zwischenkriegszeit zu fällen erscheint kaum möglich. Sicher gilt aber, dass aufgrund der beschriebenen Spannungsfelder die Position der Betrieblichen Sozialen Arbeit in den Unternehmen von Anfang an fragil war. Die Fabrikfürsorge kann zum einen als eine sozialarbeiterische Dienstleistung mit einem losen doppelten Mandat bezeichnet werden. Sie wird von den Arbeitgebenden auf freiwilliger Basis eingerichtet und für die Arbeiterschaft besteht kein Zwang zur Nutzung des Angebots. Fehlt die Nachfrage von der einen und/oder anderen Seite, dann steht die Existenz der Fabrikfürsorgestelle zur Disposition. In der betrieblichen Hierarchie befanden sich die Fabrikfürsorgerinnen in gewisser Weise im ‹luftleeren› Raum. Diese eigentümliche Rolle wurde auch von den betrieblichen Sozialarbeiterinnen in Abgrenzung zu anderen Handlungsfeldern thematisiert und reflektiert: «Nun steht aber unsere Aufgabe nicht allein als solche da, wie etwa in einem Jugendamt oder einer Pro Infirmis-Fürsorgestelle, sondern spielt sich im Rahmen eines fürsorgefremden
Organismus ab. Dieser Organismus, der Betrieb, betrachtet die Fürsorgetätigkeit

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als etwas Notwendiges, das aber an einen ‹Fachmann› delegiert wird.» Zum anderen bewegten sich die Fabrikfürsorgerinnen an der Konfliktlinie zwischen Arbeitgebenden und Arbeiterschaft und agierten als Vermittlerinnen unter diesen Akteuren. Eine wichtige Aufgabe bestand darin, zu beiden Parteien ein solides Vertrauensverhältnis und ausreichend Akzeptanz aufzubauen.
Die Neutralität war für den SV seit seiner Gründung ein zentrales Leitprinzip und wurde auch im Fürsorgebereich hochgehalten. In den SV-Richtlinien für die industrielle Fürsorgearbeit von 1944 wird die Organisation «als Mittler zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern» bezeichnet. Sie verfolge das Ziel, «Brücken des gegenseitigen Verständnisses zu bauen und sich damit in den Dienst des wirtschaftlichen und sozialen Friedens zu stellen». Der SV konnte die Neutralität im Rahmen der Fabrikfürsorgestellen verdeutlichen, weil es sich um einen externen Anbieter handelte. Die Sozialarbeiterinnen waren nicht von den Unternehmen angestellt, sondern diese kauften lediglich deren Dienstleistungen ein. Deswegen müssten «die Arbeiter nicht fürchten», dass die Fabrikfürsorgerin «ein ‹Instrument› des Arbeitgebers» sei und «nur dessen Interessen» vertrete. Die Arbeiterbewegung kritisierte dennoch, dass beim SV unter dem Deckmantel der Neutralität eigentlich ein «schlecht kaschierter Antisozialismus» zum Vorschein trete (Tanner, 1999, S. 288). Es kann als schweizerische Eigenheit bezeichnet werden, dass die frühe Betriebliche Soziale Arbeit von einer privaten Trägerschaft angeboten wurde (Baumgartner & Sommerfeld, 2016, S. 7f.). Dies bedeutet allerdings nicht, dass in den Folgejahren nicht auch Fabrikfürsorgerinnen von Unternehmungen direkt angestellt wurden; vor allem vermittelte der SV Sozialarbeiterinnen nur in der Deutschschweiz.

Ausbau und Wandel der Betrieblichen Sozialen Arbeit

Wie die Dokumente aus dem SV-Archiv nahelegen, strebte die Organisation einen Ausbau des Fabrikfürsorgeangebots an. Die Nachfrage blieb aber vorerst gering, daran änderten auch die krisenhaften 1930er Jahre nichts. Während der Gastronomiebereich florierte, beschäftigte die Organisation 1934 lediglich vier Sozialarbeiterinnen. Der grosse Aufschwung für die Betriebliche Soziale Arbeit erfolgte erst im Zweiten Weltkrieg. Ende der 1930er Jahre bestanden in der Schweiz etwa zehn Fabrikfürsorgestellen, kurz nach dem Krieg waren es bereits über 60; davon fast 20 geführt durch den SV. Der Zeitpunkt des Aufschwungs bestätigt die seit den 1920er Jahren vertretene Legitimation und reklamierte Zuständigkeit der Betrieblichen Sozialen Arbeit für die ökonomisch schwächer gestellten Mitarbeitenden und ihre Familien, die nach Kriegsausbruch in (zusätzliche) finanzielle Nöte geraten waren. Die bereits zuvor erwähnten SV-Richtlinien von 1944 belegen, dass die Organisation in den 1940er Jahren die

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Familienfürsorge nach wie vor als Kernaufgabe der Fabrikfürsorge wertete. Da sich während der Mobilmachung der Armee neue Einsatzplätze für Frauen in der Industrie eröffneten (Wecker, 2003, S. 34) und Frauen im Rahmen der Familienfürsorge als primäre Adressatinnen galten, könnte allenfalls auch ein diesbezüglicher Zusammenhang zur quantitativen Expansion der Betrieblichen Sozialen Arbeit beigetragen haben.
Die Nachkriegszeit brachte eine sozioökonomische und gesellschaftlich-kulturelle Wende mit sich. Auf Kriege und Krisen folgten 30 von der Hochkonjunktur geprägte Jahre. Die Reallöhne stiegen stark an und entsprechend verbesserte sich für viele Haushalte der Lebensstandard (Degen, 2012b). In der Schweiz setzte gleichzeitig der Sozialstaatsausbau bei den Sozialversicherungen ein, womit die finanziellen Sicherheiten bei Eintreten eines sozialen Risikos erhöht wurden. Im Zuge dieser Entwicklungen sah sich die Betriebliche Soziale Arbeit vor die Herausforderung gestellt, ihre Legitimationsmuster den veränderten Gegebenheiten anzupassen sowie ihren Zuständigkeitsbereich und ihre Funktionen neu zu definieren. Gewandelt habe sich auch die Anspruchshaltung der Klientel. Die Mitarbeitenden lehnten freiwillige Fürsorge und Wohltätigkeit zunehmend ab und forderten stattdessen Rechte mit angemessenen Löhnen und Versicherungen ein, wie eine betriebliche Sozialarbeiterin 1947 feststellte.
Der Fokus der Betrieblichen Sozialen Arbeit verschob sich zunehmend von der Familie und die Arbeiterhausfrauen auf die Individuen und betriebsinterne Fragen. Im Jahresbericht von 1957 der Vereinigung Sozialarbeitender in Betrieben wurde hervorgehoben, dass sich die betriebliche Fürsorge in erster Linie «auf den Menschen als Betriebsangehörigen» konzentriere. Inzwischen hatte die «Einzelfürsorge» die Familienfürsorge abgelöst. In den 1950er Jahren fand in der Betrieblichen Sozialen Arbeit, wie in anderen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit auch (vgl. Matter, 2011), die aus Nordamerika stammende Casework-Methode als Einzelfallhilfe Eingang in das professionelle Interventionsrepertoire (Canonica, 2022, S. 24). Insgesamt lässt sich eine Verschiebung der Zielgruppe feststellen. Im Zentrum standen nicht mehr (allein) die untersten Hierarchiestufen, sondern alle Mitglieder des Unternehmens bis in den hohen Kader. Entsprechend wurden die drei Hauptaufgaben der Betrieblichen Sozialen Arbeit 1967 definiert als (1) Hilfe für Einzelne und Gruppen von Betriebsmitarbeitenden jeglicher Stufe, (2) Fachberatung für soziale und menschliche Probleme für verschiedene Organe des Betriebs sowie (3) Mitwirkung an der Verbesserung der Arbeitssituation, der Betriebsatmosphäre und des Zusammenspiels im Betrieb. Damit wurde ein sichtbarer Wandel des Zuständigkeitsbereichs markiert. Mit dieser Verschiebung hatte sich auch das professionelle

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Beratungsverhältnis verändert, wie der SV zum 50-jährigen Bestehen ihrer Betriebsfürsorge anfangs der 1970er Jahre festhielt: «Aus der Fürsorgerin ist die Sozialberaterin, aus dem Schützling der Klient geworden, und die fürsorgerische Beziehung hat sich von einer autoritär-patriarchalischen in eine partnerschaftliche gewandelt.»
Als wichtiges neues Handlungsfeld wurden von der Betrieblichen Sozialen Arbeit in der Nachkriegszeit die Folgeprobleme des modernen Lebensstils bezeichnet. Die Periode der wirtschaftlichen Prosperität habe nicht nur zu Wohlstand und mehr finanzieller Sicherheit beigetragen, sondern auch neue Herausforderungen im Rahmen der sozialen Integration und Lebensführung vorgebracht. An einem Vortrag im Rahmen einer Arbeitstagung des Schweizerischen Berufsverbands Sozialarbeitender in Betrieben Mitte der 1960er Jahre wurden die damit zusammenhängenden professionellen Aufgaben thematisiert: Während die Arbeit früher «mehr auf die Lösung praktischer Fragen ausgerichtet war, hat sie jetzt immer mehr mit komplizierten psychologischen Problemen zu tun». Die Bevölkerung habe sich «viel weniger an das moderne Leben angepasst, als man annehmen würde». Dies schaffe neue Probleme, die sozialarbeiterisch bearbeitet werden müssten.
Die stärkere Anbindung der Betrieblichen Sozialen Arbeit an die innerbetrieblichen Fragen förderte auch eine intensivere Auseinandersetzung mit der Rolle der Sozialarbeitenden innerhalb des Betriebs, die bereits als fragil und systemfremd bezeichnet wurde. In der gerade erwähnten Arbeitstagung wurde festgehalten, dass die «Sozialarbeiterin […] neutral und innerlich unabhängig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer» stehe und sie erfülle «gerade dadurch eine besondere Aufgabe». Sie verorte sich «ausserhalb der Betriebshierarchie», stehe aber «in ständiger Verbindung mit allen». Zudem fanden in den frühen 1960er Jahren innerhalb des Berufsverbands Sozialarbeitender in Betrieben Überlegungen darüber statt, wie das Berufsgeheimnis bereits im Arbeitsvertrag verankert werden könnte, da die Sozialarbeitenden zu absoluter Verschwiegenheit und vertraulichem Umgang mit persönlichen Angelegenheiten ihrer Klientel gegenüber ihren verschiedenen Stakeholdern verpflichtet seien.
Nicht nur der Ausbau der Sozialversicherung entzog der Betrieblichen Sozialen Arbeit die frühere Zuständigkeit für Haushalte in materiellen Notlagen, sondern auch die allmähliche Expansion öffentlicher Fürsorgeeinrichtungen. So konstatierte der SV Mitte der 1960er Jahre, dass die Fokussierung auf innerbetriebliche Themen auch damit zu tun habe, dass bisherige Aufgaben der Familienfürsorge nun «von kommunalen Stellen übernommen» würden. In einem Bericht von 1970 wurde festgehalten, dass die Betriebliche Soziale Arbeit

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die Familienfürsorge «nach Möglichkeit aussenstehenden Institutionen» über lassen sollte, «um sich intensiver mit den sozialen Problemen befassen zu können, die sich unmittelbar auf die Arbeitsleistung oder Arbeitshaltung der Betriebsangehörigen auswirken». Der SV wertete seine Stellen bereits in den 1950er Jahren nicht mehr als Ersatz für die öffentliche Fürsorge, sondern betonte nunmehr die komplementäre Funktion von betrieblicher und öffentlicher Fürsorge. Die betriebliche Fürsorge rechtfertige sich auch dort, «wo die öffentliche Fürsorge gut ausgebaut ist», denn es liege in «ihrer eigentlichen Aufgabe, der Abhängigkeit von Armenpflege und öffentlicher Unterstützung vorzubeugen». Sie schrieb sich folglich eine präventive Funktion zur Bekämpfung von Armut und der Abhängigkeit durch das Gemeinwesen zu.

Anpassung an die Veränderungen des Wirtschaftssystems

Die globale Wirtschaftskrise Mitte der 1970er Jahre markierte das Ende der «Trente Glorieuses», wie der französische Ökonom Jean Fourastié die Phase der Hochkonjunktur nach dem Zweiten Weltkrieg bezeichnet hatte. Auch die Schweiz wurde von der Krise stark getroffen (Tanner, 2015, S. 419f.) und sie stand am Ursprung der neoliberalen Wende, die sich in den darauffolgenden Jahrzehnten etablierte (Degen, 2015). Der ungebrochene Zukunftsoptimismus war verflogen und die Turbulenzen in den Unternehmen und auf dem Arbeitsmarkt zeitigten auch Auswirkungen für die Betriebliche Soziale Arbeit. Zwischen 1974 und 1978 gingen die vom SV betriebenen Betriebsfürsorgestellen von 18 auf 11 zurück. Der SV richtete sich mit einer Erweiterung seiner Angebotspalette auf die veränderte Situation ein. Ende der 1970er Jahre pries der SV als «neue Dienstleistung» Kurzeinsätze ihrer Sozialberatenden auf Abruf für einzelne Fälle an, wobei diese Dienstleistung «aus unseren Erfahrungen in den Rezessionsjahren» entstanden sei. Die Hoffnung des SV bestand darin, dass nach dem Verlust von Beratungsstellen möglicherweise aus den befristeten Einsätzen bei einigen Unternehmen eine längerfristige Zusammenarbeit entstehen könnte.
Die Abkehr der klassischen Fabrikfürsorge als Ausdruck der patronalen Wohltätigkeit machte es zunehmend notwendig, den ‹Nutzen› der Betrieblichen Sozialen Arbeit für das Unternehmen zu verdeutlichen. Die Lösung wurde darin gesehen, die Legitimation argumentativ in die Logik einer profitorientierten Organisation zu überführen. Der bereits im letzten Abschnitt erwähnte Bericht von 1970 hält fest, dass die Betriebsfürsorge «wie die Produktion, Technik, Organisation usw. zu den tragenden Faktoren des Betriebes» gehöre und «im Grunde die Basis einer gemeinsamen produktiven Arbeit» darstelle, «die die Würde des Menschen gelten lässt». Dieses Legitimationsmuster wurde in den darauffolgen Jahren immer bedeutsamer. So befasste sich der SV 1988

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mit der «Kosten-Nutzen-Frage», wobei hervorgehoben wurde, inwiefern die Betriebliche Soziale Arbeit einen ökonomischen Profit verursache; mit der Einschränkung, dass dieser «nicht quantifiziert», sondern «nur beschrieben» werden könne. Gleichzeitig wurde die Betriebliche Soziale Arbeit in den 1980er Jahren vom externen Anbieter SV als moderne und breit gefächerte «Dienstleistung» vermarktet und nicht mehr als primär soziales Element des Unternehmens. Damit einher ging eine klarere Verortung der Betrieblichen Sozialen Arbeit im Gefüge einer zeitgemässen Unternehmung, wie eine Einordnung Mitte der 1970er Jahre illustriert: «Im modernen Management werden ausserhalb der Linienstellen Stabsstellen geschaffen, die ihre Dienste dem gesamten Betrieb zur Verfügung stellen. Die Inhaber dieser Stellen üben eine beratende Funktion aus, ohne Weisungsbefugnisse und ohne direkten Einfluss auf das Betriebsgeschehen.» Die Legitimation der Betrieblichen Sozialen Arbeit wurde durch die Besetzung von neuen Aufgabenfeldern und die Folgeprobleme der jeweiligen gesellschaftlichen Verhältnisse weiter gefestigt. In den 1970er Jahren gehörte dazu die Präventionsarbeit zu Sucht- oder Gesundheitsfragen. Zunehmend traten auch psychische Problematiken in den Vordergrund, weil die Menschen «mit sich selber, ihrer Familie und Umgebung nicht fertig» würden.
Die Betriebliche Soziale Arbeit positionierte sich zudem verstärkt als professionelle Dienstleistung mit spezifischer Fachexpertise. So setzte sich etwa beim SV im Verlaufe der 1960er Jahre allmählich die Bezeichnung «Sozialberaterin» durch und etablierte sich in den 1970er Jahren. Aus professionellen Überlegungen wurde die Terminologie angepasst, weil nicht mehr primär Fürsorge bei vor allem finanziellen Schwierigkeiten betrieben werde, sondern Soziale Arbeit, bei der «planmässig und nach den beruflichen Methoden der sozialen Arbeit» Einzelpersonen und Gruppen beraten würden. Im Sinne der geistigen Mütterlichkeit galten ursprünglich – auch im Rahmen der Selbstlegitimation – nur Frauen als für den Beruf geeignet. Sie sollten in einem von Männern dominierten Feld Empathie und Zuwendung einbringen. Die Fabrikfürsorgerin, so formulierte es eine Sozialarbeiterin 1952, steuere das «mütterliche Element» der Fabrikfamilie bei. Sie trage dazu bei, «Harmonie und menschliche Wärme in ein rein wirtschaftliches Unternehmen» hineinzutragen. Zum 50-jährigen Jubiläum der ersten SV-Beratungsstelle anfangs der 1970er Jahre wurde festgehalten, dass «der Gedanke des Einsatzes von Männern zuerst auf Bedenken» stiess, «weil bei männlicher Unternehmensleitung und vorwiegend männlicher Belegschaft der Mitwirkung von Frauen im Betrieb Bedeutung beigemessen wurde». 1971 wurde erstmals ein Sozialarbeiter beim SV engagiert, 1980 arbeiteten vier Männer in den SV-Beratungsstellen. Die Eignung für den Beruf wurde

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nicht mehr mit dem Geschlecht, sondern vor allem mit dem Grad der Fachlich keit begründet: «Wesentlich ist, dass die spezifischen Eigenschaften für die Sozialberatertätigkeit vorhanden sind, dann spielt es eine untergeordnete Rolle,
ob Frau oder Mann die Funktion inne haben.»
Trotz des Ausbaus und der allmählichen Professionalisierung der kommunalen Sozialhilfen und der definitiven Implementierung des Wohnortsprinzips in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre (vgl. Kreis, 2011) blieb das Verhältnis zwischen Betrieblicher Sozialer Arbeit und öffentlicher Fürsorge ambivalent und teilweise diffus. Mit der Einführung einer neuen Statistik beim SV 1973 erwartete die Organisation in den Folgejahren unter anderem Aufschlüsse darüber, ob sich die Beanspruchung der Sozialberatenden je nach Ausbaugrad der Fürsorge lokal unterscheide. Es sollte ersichtlich werden, «ob sich am Ort oder in der Region genügend andere Fürsorge-Institutionen befinden, oder ob der betriebliche Sozialberater mit spezifischen Problemkategorien belastet wird, weil die gesetzliche Fürsorge zu wenig oder noch gar nicht ausgebaut ist, oder weil er der einzige Vertreter für neutrale, kostenlose Beratungs- und Sozialdiensthilfe ist». Dies kann als Indiz dafür gedeutet werden, dass die Betriebliche Soziale Arbeit vor allem in ländlichen Gebieten weiterhin einen substitutiven Fürsorgecharakter aufwies. 1976 bestätigte der SV, dass grosse Teile ihrer Klientel «aus den Einzugsgebieten ausserhalb der grossen Städte, aus Weilern und kleinen Gemeinden, weit entfernt von neutralen, kostenlosen Beratungs- und Sozialdiensten» stammten. Einem vorliegenden Vertragsentwurf des SV für ein Unternehmen von 1973 ist zu entnehmen, dass der SV dem Betrieb die Dienste eines Sozialberaters zu 70 Prozent anbiete und per «besonderem Vertrag» zu 30 Prozent den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde des Firmensitzes. Interessant erscheint zudem die Tatsache, dass der SV den Verlust von Beratungsstellen im Zuge der Krise der 1970er Jahre zum Teil abfedern konnte, indem er seine Dienstleistungen den Einwohnerinnen und Einwohnern von zwei Gemeinden vertraglich zur Verfügung stellen konnte.
Bei ausgebauter Sozialhilfe wurde vom SV zeitgleich aber wiederum die präventiv-komplementäre Rolle der Betrieblichen Sozialen Arbeit hervorgehoben, wobei sich diese auch nur auf bestimmte Aufgabenfelder beziehen konnte. So lautete die Weisung des SV an die Beratungsstellen Mitte der 1970er Jahre, dass sie nur Lohnverwaltungen und Schuldensanierungen durchführen sollten, falls die Klientel «die notwendige Motivation und die notwendigen Fähigkeiten» aufwies. Ansonsten sei der Fall an die gesetzliche Fürsorge weiterzuleiten. Ab den 1980er Jahren wurden die Aufgaben von Sozialhilfe und betrieblicher Sozialberatung deutlicher getrennt, wobei sich durch den Ausbau der kommunalen Sozialhilfe die Frage nach der Legitimation der betrieblichen

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Sozialberatung akzentuiert stellte. Der SV stellte in der Folge vor allem den prophylaktischen Charakter seiner Beratungsstellen in den Mittelpunkt. Es seien primär die privaten Stellen, die bereits zu einem frühen Zeitpunkt Nöte wahrnehmen würden und nach adäquaten Lösungen suchten. Die Sozialhilfe komme erst bei «Sozialfällen» zum Zuge, folglich wenn die «Problementwicklung» schon weiter fortgeschritten sei.

Fazit

Die Einblicke in die Geschichte der Betrieblichen Sozialen Arbeit in der Deutschschweiz zeigen auf, wie die Einbindung in das Wirtschaftssystem Entstehung und Entwicklung dieses Arbeitsfelds beeinflusst hat. Der theoretische Ausgangspunkt, die Anfänge der Betrieblichen Sozialen Arbeit in Zusammenhang mit der nachrangigen Ausdifferenzierung Sozialer Arbeit zu konzeptualisieren, kann für die Deutschschweiz zunächst einige Plausibilität beanspruchen. Es sind die Folgeprobleme der Industrialisierung, die sich in sozialen und finanziellen Nöten der Arbeiterschaft manifestierten und die am Ursprung der Betriebsfürsorge standen. Deren Entstehung ist im Kontext der betrieblichen Sozialpolitik und der Implementierung von betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen zu sehen, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Einzug hielten. Die Anfänge verdeutlichen jedoch auch, dass eine auf teilsystemischer Ebene angelegte Beschreibung nicht hinreichend ist. Einerseits ist die Einrichtung einer Stelle auf Ebene einer Organisation, konkret bei Bühler, von spezifischen Faktoren oder Umständen geprägt: Begünstigend wirkte sich neben der sozialen Gesinnung des Patrons etwa der Umstand aus, dass der SV bereits mit Kantinen in der betrieblichen Sozialpolitik und bei dieser Firma tätig war. Andererseits ist die Entstehung nicht nur aus der Funktionslogik der Profession oder des Wirtschaftssystems herleitbar. Sie ist vielmehr auch Motiven geschuldet, die nicht in dessen Logik aufgehoben sind. Dazu gehört etwa eine gesellschaftspolitische Komponente, indem es die Eskalation eines Klassenkonflikts vorzubeugen galt oder die Erziehung der Arbeiterschaft nach bürgerlichen Idealen verfolgt wurde.
Die weitere Entwicklung des Arbeitsfeldes verdeutlicht zu nächst, dass die Betriebliche Soziale Arbeit (bis heute) eine freiwillige Leistung ist und keine gesetzliche Absicherung (‹jurisdiction›, vgl. Abbott, 1988) erfahren hat. Ihre von Beginn an fragile Position

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blieb damit abhängig von der Nachfrage durch Arbeitgebende und Mitarbei tende. Die Entwicklung bis in die 1970er Jahre verdeutlicht, dass der Wettbewerb um thematische Zuständigkeit nicht nur mit anderen Professionen und Berufsgruppen (in Unternehmen) geführt wurde. Vielmehr haben sich die Aufgaben der Betriebsfürsorge auch in einer Art Konkurrenz zu beziehungsweise abhängig von anderen Formen der (staatlichen) Sozialen Arbeit entwickelt. So hat die Betriebliche Soziale Arbeit Aufgaben der öffentlichen Fürsorge übernommen, solange die Sozialhilfe insbesondere in den ländlichen Gemeinden kaum ausgebaut war. Mit der Etablierung der Sozialen Arbeit im politisch-administrativen System änderte sich die Konstellation: Die Abkehr von der materiellen Hilfe sowie der Familienfürsorge und die Hinwendung zu betriebsinternen Fragen sowie zum Individuum in der Nachkriegszeit, die auch durch die Entwicklung des Methodenrepertoires in der Sozialen Arbeit in den 1950er Jahren begleitet war, haben diese Konkurrenzsituation aufgelöst oder zumindest entschärft. Denn für betriebliche Fragen kann kein öffentlicher Dienst eine Zuständigkeit reklamieren und dort, wo sich Aufgaben mit der öffentlichen Fürsorge überschneiden, lässt sich die präventiv-komplementäre Rolle der Betrieblichen Sozialen Arbeit betonen. Dieser Zusammenhang verdeutlicht, dass die Gefahr einer funktionalen Engführung (Baumgartner & Sommerfeld, 2016, S. 38) also nicht nur in Zusammenhang mit der Position innerhalb des Wirtschaftssystems zu sehen ist, sondern auch von der Entwicklung in anderen Feldern der Sozialen Arbeit ausgehen kann.
Die Arena für die Auseinandersetzung und Aushandlung der Zuständigkeit der Betrieblichen Sozialen Arbeit ist in der Nachkriegszeit nun aber auch definitiv auf einzelne Unternehmen festgeschrieben. Aufgaben werden primär organisationsbezogen (Arena des Arbeitsplatzes, vgl. Abbott, 1988) ausgehandelt beziehungsweise festgelegt. Dies impliziert jedoch auch, dass die gesellschaftliche Funktion der Betrieblichen Sozialen Arbeit kaum Aufmerksamkeit oder öffentliche Bedeutung erhält. Im Gegensatz zu den Anfängen, als die gesellschaftliche und gar politische Rolle der Betriebsfürsorge in Zeiten von Arbeitskämpfen thematisiert wurde, bleibt die Funktion als Brückenpfeiler des Sozialstaates (Baumgartner & Sommerfeld, 2018, S. 13) – etwa in der Arbeitsintegration – eher im Verborgenen. Dies korrespondiert mit dem Wandel der Legitimationsstruktur, die sich folglich stärker auf die einzelnen auftraggebenden Unternehmen und die Logik des Wirtschaftssystems (Nutzen) bezieht.
Diese und weitere Entwicklungslinien sind in Zusammenhang mit der Figur des ‹Andockens› am Wirtschaftssystem zu sehen. Andere Folgerungen, namentlich zum Verhältnis der Betrieblichen Sozialen Arbeit zur öffentlichen Fürsorge, verweisen auf den Einfluss von Kontextfaktoren für den Wandel

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des Arbeitsfeldes. Für den weiteren Forschungsdiskurs stellt sich die Frage, ob hierin eine Besonderheit der Betrieblichen Sozialen Arbeit zu verorten ist oder ob sich auch in Arbeitsfeldern mit einer vergleichbaren strukturellen Position wie der Schulsozialarbeit oder der Bewährungshilfe Positionierung und Legitimierung der Sozialen Arbeit nicht nur im Wettbewerb beziehungsweise in Abstimmung mit anderen Berufsgruppen und Professionen innerhalb des jeweiligen Funktionssystems entwickelt haben, sondern auch in Abgrenzung oder Konkurrenz zu weiteren Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit.

Literatur

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Biographische Angaben

Alan Canonica, Hochschule Luzern – Soziale Arbeit, alan.canonica@hslu.ch
Edgar Baumgartner, Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz, edgar.baumgartner@fhnw.ch

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