[Positions and debates] Die Verantwortung der Sozialen Arbeit im Kontext von Human Enhancement

Anne Uphoff (2025)

Zusammenfassung
Human Enhancement beschreibt technologische oder biomedizinische Entwicklungen, die vermehrt eingesetzt werden, um die physischen und psychischen Potenziale von Menschen zu optimieren. In diesem Beitrag wird die Verantwortung der Sozialen Arbeit für eine aktive Beteiligung am ethisch-moralischen Diskurs um das Phänomen Human Enhancement aus der Perspektive des systemischen Paradigmas nach Staub-Bernasconi herausgearbeitet und diskutiert, wie eine menschenrechtsorientierte Positionierung der Profession aussehen könnte.

Schlüsselwörter: Human Enhancement, ethisch-moralische Argumentationskompetenz,
Verantwortung der Sozialen Arbeit, Menschenrechte

The Responsibility of Social Work in the Context of Human Enhancement

Summary
Human Enhancement refers to the use of technology or biomedical interventions increasingly used to optimize the physical and psychological potentials of individuals. This article examines the responsibility of social work to actively participate in the ethical and moral discourse surrounding the phenomenon of human enhancement from the perspective of Staub-Bernasconi’s systemic paradigm and discusses what a human rights-oriented positioning of the profession might look like.

Keywords: Human Enhancement, ethical and moral argumentation skills, responsibility of social work, human rights

Human Enhancement als gesellschaftliche Herausforderung

Die fortschreitende Technologisierung verändert unsere Welt in einem bislang unvorstellbaren Tempo, wobei die Reichweite dieser Entwicklungen oftmals schwer fassbar bleibt. Seit den 1990er-Jahren etablierte sich eine globale Infrastruktur, die heute einen sofortigen Austausch von Daten, Berechnungen und

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Inhalten ermöglicht (vgl. Busch, 2021, S. 6). Was einst als futuristische Vision galt, ist immer häufiger Realität: Technologien wie Gehirn-Computer-Schnittstellen ermöglichen inzwischen die Steuerung von Geräten oder Prothesen allein durch Gedanken. Molekularbiologische Innovationen wie die Methode CRISPR/Cas9 besitzen das Potenzial, das menschliche Erbgut gezielt zu schneiden und mit hoher Präzision zu verändern. In dieser neuen Ära verschwimmen die Grenzen zwischen Mensch und Maschine zunehmend. Futuristisch anmutende Zukunftsvisionen wie das Mind Uploading, die Möglichkeit, das menschliche Bewusstsein digital zu speichern und in ein künstliches System zu übertragen, werden derzeit immer greifbarer.
Die gezielte Verbesserung menschlicher Fähigkeiten durch medizinische oder biotechnologische Eingriffe, die nicht primär der Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten dienen, sondern der Optimierung gesunder Merkmale, ist als Human Enhancement bekannt (vgl. Biller-Adorno & Salathé, 2013, S. 168). Human Enhancement beschreibt keine grundlegend neue Erfindung der Moderne. Schon seit jeher strebt der Mensch danach, seine natürlichen Grenzen zu überwinden. Etablierte Errungenschaften wie Impfungen, Herzschrittmacher und elektronische Hörprothesen für schwerhörige oder gehörlose Menschen, die die Funktion der Hörschnecke (Cochlea) bei schwerhörigen oder gehörlosen Menschen teilweise ersetzen können, oder die künstliche Befruchtung verdeutlichen, dass das Streben nach Optimierung und Verbesserung tief in der menschlichen Natur verankert ist und unsere evolutionäre Entwicklung begleitet. Nichtsdestotrotz lassen sich gegenwärtig rasant fortschreitende technologische Transformationsprozesse beobachten, die zu einer bisher beispiellosen Auflösung der Grenzen zwischen Mensch und Technik führen könnten. Infolgedessen werfen diese Entwicklungen komplexe ethische und gesellschaftliche Fragen auf; etwa im Hinblick auf soziale Gerechtigkeit, Autonomie, Diskriminierung oder dem Zugang zu den Human Enhancement Technologien.
Trotz der Aktualität und Relevanz dieser Themen für unsere zukünftige Entwicklung hat sich die Soziale Arbeit bislang erstaunlicherweise nur wenig systematisch mit diesen Herausforderungen beschäftigt. Dieser Beitrag greift dieses Desiderat auf und untersucht die Verantwortung der Sozialen Arbeit im Kontext von Human Enhancement. Dabei werden die Bestrebungen, den menschlichen Körper mittels Human Enhancement-Technologien zu optimieren, aus der Perspektive der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession nach Staub-Bernasconi betrachtet. Dahingehend werden die Grundprinzipien der systemischen Theorie nach Staub-Bernasconi erläutert und mit aktuellen technologischen Entwicklungen verknüpft. Darauf aufbauend werden

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konkrete Handlungsempfehlungen formuliert, die zeigen, wie die Soziale Arbeit auf individueller und gesellschaftlicher Ebene mit den Herausforderungen in Bezug auf Human Enhancement umgehen kann.

Soziale Probleme in der technologisierten Gesellschaft

Gemäss Staub-Bernasconi (2018, S. 193) liegt die Aufgabe der Sozialen Arbeit in der Bearbeitung sozialer Probleme auf der Mikro-, Meso und Makroebene. Strukturelle oder kulturelle Rahmenbedingungen können laut Staub-Bernasconi zu Machtproblemen führen, die die Befriedigung individueller biologischer, psychischer und sozialer Bedürfnisse verhindern können (vgl. Staub-Bernasconi, 2018, S. 216). Da technologische Entwicklungen zunehmend Einfluss darauf nehmen, welche Wünsche entstehen und als realisierbar gelten, erfolgt in einem ersten Schritt eine genauere Betrachtung dieser Zusammenhänge.
Nach Staub-Bernasconi wird menschliches Handeln grundlegend von biologischen, psychischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen geleitet, deren Befriedigung für das individuelle Wohlbefinden essenziell ist (vgl. Obrecht, 2009 zit. in Staub-Bernasconi, 2018, S. 212). Aus diesen Bedürfnissen entstehen Wünsche, die jedoch nicht universell sind, sondern von Zeit, Kontext und Sozialisation abhängen (vgl. Obrecht, 2009 zit. in Staub-Bernasconi, 2018,, S. 175). Wünsche können prinzipiell grenzenlos formuliert werden, weshalb Staub-Bernasconi eine klare Unterscheidung zwischen legitimen und illegitimen Wünschen fordert. Als legitim gelten Wünsche, deren Erfüllung nicht die Bedürfnisbefriedigung anderer Menschen oder sozialer Gruppen beeinträchtigt oder unmöglich macht (vgl. Obrecht, 2009 zit. in Staub-Bernasconi, 2018, S. 178).
Im Laufe ihrer Sozialisierung erlernen Menschen entsprechende Strategien, um ihre Wünsche zu befriedigen. Dies geschieht zunächst primär durch die Unterstützung ihres sozialen Umfelds und später zunehmend eigenständig. Insbesondere digitale Technologien spielen bei der Bedürfnisbefriedigung eine immer wichtigere Rolle, indem sie Wissen bereitstellen und Handlungsoptionen erweitern. So ermöglichen beispielsweise Smartphones und zunehmend auch sogenannte Wearables wie Smartwatches oder Smartrings etwa ein kontinuierliches Tracking der eigenen Gesundheitsparameter und bieten damit die Möglichkeit, diese zu kontrollieren und gegebenenfalls zu optimieren. Die Zukunft der Wearable-Technologie könnte durch die Entwicklung von Smart Tattoos revolutioniert werden, die mit integrierten Biosensoren ausgestattet sind und das Potenzial haben, Vitalparameter wie den Blutzuckerspiegel kontinuierlich zu überwachen sowie frühzeitig Anzeichen von Krebserkrankungen zu identifizieren (vgl. Pirrera & Giansanti, 2024, S. 4). Bryan Johnson bezeichnete kürzlich

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in einem Interview selbst den Tod als ein „technisches Problem, das sich lösen lässt“ (Von Taube & Michalsen, 2024). Johnson, der durch seinen Antrieb zur Optimierung des menschlichen Körpers und Geistes bekannt ist, verfolgt mit seinem Unternehmen Kernel das Ziel, das menschliche Gehirn durch Neurotechnologie zu verstehen und neue Wege zu finden, um die Lebensspanne von Menschen zu verlängern (vgl. Kernel, 2025). Es ist heute kaum vorstellbar, in der Zukunft auf solche Technologien zu verzichten, da unsere Lebensrealität bereits so stark digitalisiert ist, dass ein vollständiger Verzicht auf Technologien praktisch unmöglich erscheint.
Eine erfolgreiche Bedürfnisbefriedigung hängt sowohl von individuellen Fähigkeiten als auch von der Verfügbarkeit relevanter Ressourcen und geeigneter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen ab (vgl. Staub-Bernasconi, 2018, S. 113). Staub-Bernasconi unterscheidet vier Kategorien von Hindernissen, die die Bedürfnisbefriedigung erschweren und zu sozialen Problemen führen können. Diese Hindernisse können isoliert oder in Kombination auftreten: individuelle Ausstattungsprobleme, Austauschprobleme, Machtprobleme und Kriterienprobleme.
Individuelle Ausstattungsprobleme: Individuelle Ausstattungsprobleme können auf körperlicher, sozioökonomischer, sozioökologischer oder symbolischer Ebene auftreten (vgl. Staub-Bernasconi, 2018, S. 222f.). Eine niedrige sozioökonomische Ausstattung kann die Teilhabe an gesellschaftlichen Ressourcen erschweren. Im Hinblick auf die Verschmelzung von Mensch und Maschine liegt ein individuelles Ausstattungsproblem mit grosser Wahrscheinlichkeit zukünftig darin, dass lebensverbessernde respektive -verlängernde Möglichkeiten innerhalb kapitalistischer Strukturen vor allem denjenigen zur Verfügung stehen werden, die dafür zahlen können. Ein Beispiel hierfür ist die Studie zur neuartigen Reverse-Aging-Therapie von Libella Gene Therapeutics im Jahr 2019, bei der eine Teilnahmegebühr von etwa einer Million Dollar erhoben wurde (vgl. NIH, 2020).
Problematische Interaktions- und Austauschbeziehungen: In sozialen Gruppen können dysfunktionale Interaktions- und Austauschbeziehungen entstehen (vgl. Staub-Bernasconi, 2018, S. 222f.), wenn der Zugang zu Technologien ungleich verteilt ist, was zu Ausgrenzung oder sozialen Spannungen führt. Menschen, die keinen Zugang zu Enhancement-Technologien haben, könnten als „weniger entwickelt“ oder „nicht optimiert“ angesehen werden – sowohl auf körperlicher als auch auf geistiger Ebene. In einer Gesellschaft, in der künstliche Intelligenz und genetische Verbesserungen weit verbreitet sind, könnten Menschen ohne technologische Erweiterungen Schwierigkeiten haben, in bestimmten Bereichen wie Bildung oder Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu bleiben.

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Machtproblematiken: Machtungleichheiten entstehen, wenn soziale Regeln eine ungleiche Ressourcenverteilung auf individueller und gesellschaftlicher Ebene legitimieren (vgl. Staub-Bernasconi, 2018, S. 222f.). Im Kontext technologischer Entwicklungen könnten in Ländern mit fortschrittlicher Technologie und flexiblen rechtlichen Rahmenbedingungen wohlhabende Einzelpersonen oder Unternehmen Zugang zu hoch entwickelten Therapien erhalten, die ihre kognitiven Fähigkeiten verbessern, die eigene Arbeitsleistung steigern oder ihre physischen Einschränkungen überwinden. Eine derartige ungleiche Verteilung führt zu einer vertieften gesellschaftlichen Kluft, in der bestimmte Gruppen von der Nutzung von Technologien profitieren, die ihre Macht und ihren sozialen Status weiter verstärken, während Menschen in weniger entwickelten Ländern systematisch benachteiligt werden.
Kriterienprobleme: Kriterienprobleme entstehen, wenn gesellschaftlich verankerte Werte kulturell gefördert oder überwacht werden (vgl. Staub-Bernasconi, 2018, S. 222). In einer zunehmend technologiegeprägten Welt können solche Probleme auftreten, wenn Algorithmus basierte Entscheidungssysteme unbewusste Diskriminierungen reproduzieren. Dies könnte geschehen, wenn Systeme die Lebensstile, den sozioökonomischen Status oder den Bildungshintergrund von Menschen analysieren und auf dieser Basis Entscheidungen treffen, die den Zugang zu bestimmten Enhancement-Technologien beeinflussen; etwa bei der Gewährung oder dem Ausschluss von genetischen Verbesserungen oder kognitiven Enhancements. Solche Systeme könnten unbeabsichtigt bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten verstärken und bestimmte Gruppen systematisch vom Zugang zu den Vorteilen von Enhancement-Technologien ausschliessen, indem sie Annahmen über „wertvolle“ oder „optimierte“ Lebensweisen treffen, die mit bestimmten gesellschaftlichen Normen oder Vorstellungen von Erfolg übereinstimmen.

Worin liegt die Verantwortung der Sozialen Arbeit?

Eine besondere Verantwortung der Sozialen Arbeit in Bezug auf soziale Probleme im Kontext von Human Enhancement liegt in ihrer Fähigkeit zur ethisch- moralischen Argumentation, die, wie Staub-Bernasconi (2009, S. 145) betont, eine zentrale Schlüsselkompetenz von Sozialarbeitenden darstellt. Zudem versteht die Autorin Soziale Arbeit als eine Profession, die sich bei der Lösung so zialer Probleme an den Prinzipien der Menschenrechte und sozialen Gerechtigkeit orientiert. Diese menschenrechtsbasierte Perspektive bietet einen fundierten ethischen Rahmen, um die Chancen und Risiken der technologischen Optimierung von Menschen kritisch zu hinterfragen und die mit dieser Entwicklung verbundenen sozialen Fragestellungen in den Mittelpunkt zu rücken.

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Um soziale Probleme zu lösen, zu verringern oder präventiv zu vermeiden, ist es zunächst notwendig, problematische Sachverhalte zu beschreiben und zu erklären (vgl. Staub-Bernasconi, 2012, S. 276). Die Soziale Arbeit greift diesbezüglich auf das Wissensrepertoire verschiedener Grundlagenwissenschaften zurück, wobei alltägliche als auch wissenschaftliche Beschreibungen einer kritischen philosophisch-ethischen Bewertung standhalten müssen (vgl. Staub-Bernasconi, 2009, S. 138). Auf dieser Basis lassen sich Prognosen zukünftige Entwicklungen antizipieren, die wünschbare Zielzustände und konkrete Handlungsziele definieren. Zugleich bilden diese Prognosen die Grundlage für die Identifikation relevanter Akteur:innen, erforderlicher Ressourcen sowie fundierter Handlungsleitlinien und Verfahren (vgl. Staub-Bernasconi, 2012, S. 271). Im Kontext von Human Enhancement stellt die ambivalente Haltung der Sozialen Arbeit gegenüber technologischen Entwicklungen eine zentrale Schwierigkeit dar. Obwohl die Auswirkungen technologischer Transformationen sowohl in den Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit als auch im privaten Alltag der Sozialarbeitenden deutlich spürbar sind, ist das Verhältnis von Technik und Profession bislang eher gehemmt. Kutscher et al. (2015, S. 6) erwähnen in diesem Zusammenhang eine Techniknaivität in der Praxis und eine Technikblindheit in der Forschung. Viele Fachpersonen der Sozialen Arbeit verfügen nicht über die erforderlichen Kenntnisse, um die Chancen und Risiken technologischer Entwicklungen im Bereich Human Enhancement fundiert zu beurteilen, was es ihnen erschwert, angemessene Prognosen zu treffen. Um diese Wissenslücken zu schliessen, sollte sich die Profession intensiver mit den aktuellen Entwicklungen auseinandersetzen. Fachpersonen der Sozialen Arbeit benötigen vertieftes Wissen in den Bereichen Technologie, Neurobiologie, Psychologie, Wirtschaft, Recht und Medizin, um in diesem dynamischen Umfeld verantwortungsvoll und aktiv agieren zu können.

Implikationen für professionelles Handeln auf individueller Ebene

Auf individueller Ebene unterstützen Sozialarbeitende ihre Adressat:innen vor allem in Bezug auf ihr Wohlbefinden, die persönliche Entwicklung und die Selbstverwirklichung (vgl. Staub-Bernasconi, 2012, S. 276). In Bezug auf körperliche Ausstattungsprobleme ist es ihre Aufgabe, Adressat:innen dabei zu unterstützen, die notwendigen Ressourcen zur Erfüllung legitimer Wünsche zu erschliessen. Hierbei steht die Ermächtigung der Menschen im Mittelpunkt. Sie sollen befähigt werden, ihre Bedürfnisse – soweit möglich und zumutbar – eigenständig zu erfüllen, wobei unterstützende Lernprozesse eine zentrale Rolle spielen (vgl. Staub-Bernasconi, 2012, S. 277). Ein zentraler Aspekt

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hinsichtlich der Verantwortung der Sozialen Arbeit in Bezug auf die Optimierung des Körpers liegt somit in der Förderung einer kritischen Urteilskraft gegenüber Human Enhancement. Individuen sollten in der Lage sein, zu reflektieren, ob ihr Wunsch nach den Erweiterungen der eigenen Möglichkeiten und Leistungsfähigkeit aus eigener Überzeugung entsteht oder von äusseren Einflüssen geprägt ist und ob es sich dabei um einen legitimen Wunsch handelt. Dazu ist es entscheidend, dass Menschen ihr persönliches Verständnis von Würde entwickeln und selbst beurteilen können, inwieweit technologische Eingriffe in ihren Körper dieses Verständnis von Würde berühren oder verändern. Zugleich ist ein fundiertes Verständnis darüber erforderlich, wie Algorithmen funktionieren, welche Prinzipien und Daten ihnen zugrunde liegen und welche Folgen ihre Entscheidungen für lebensverlängernde oder -verbessernde Massnahmen haben können, um eine reflektierte und selbstbestimmte Auseinandersetzung mit solchen Technologien zu ermöglichen.
Staub-Bernasconis fachliche Perspektive verlangt demgemäss nicht zwangsläufig, dass der Einsatz neuer Technologien zur Verbesserung der menschlichen Existenz kategorisch abzulehnen ist. Vielmehr sollte eine differenzierte Betrachtung erfolgen, inwieweit technologische Innovationen die Handlungsspielräume Einzelner erweitern und individuelle Defizite abbauen. Der professionelle Anspruch der Sozialen Arbeit an Ermächtigung legt nahe, dass entsprechende Technologien dann befürwortet werden können, wenn sie keine illegitimen Wünsche darstellen, die negative Auswirkungen auf andere Menschen oder die Allgemeinheit haben könnten. Aus dieser utilitaristisch geprägten Perspektive erscheint es gerechtfertigt, Verfahren, Wirkstoffe und Hilfsmittel zu fördern, die dazu beitragen, individuelle Bedürfnisse besser zu befriedigen oder die Lebensdauer eines Menschen zu verlängern, sofern sie nicht zu sozialen Ungleichheiten führen oder neue Formen der Benachteiligung schaffen.

Menschenwürde als normative Grenze

Die Orientierung an den Menschenrechten ist ein zentraler Massstab für die ethisch-moralische Bewertung individueller und gesellschaftlicher Problemstellungen in der Sozialen Arbeit (vgl. Staub-Bernasconi, 2007). Diese Rechte leiten sich aus dem Konzept der Menschenwürde ab, die laut Kant als ein absoluter und unhintergehbarer Wert zu verstehen ist. Dieser Wert ist jedem Menschen von Natur aus eigen und kann nicht durch andere Werte infrage gestellt werden. Er ist weder gegen andere Werte noch gegen die Würde von Anderen abwägbar (vgl. Kant, 1968b, S. 435f.). Kant formulierte in seiner berühmten

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Objektformel: „Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person als auch in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloss als Mittel brauchst“ (Kant, 1968a, S. 429).
Um zu beurteilen, wann Human Enhancement menschenrechtswidrig wird und in das „Inhumane“ übergeht, bietet die kantianische Objekt formel eine wertvolle Orientierung. Technologische Erweiterungen verletzen die Menschenwürde nicht per se. Entscheidend ist vielmehr, ob der Eingriff etwas Fundamentales an unserem Menschsein verändert. Kirchhoffer (2017, S. 383) argumentiert, dass Massnahmen, die die genetische Identität so weit verändern, dass ein Mensch nicht mehr als solcher erkannt wird, diese Grenze überschreiten und dem Konzept der inhärenten Menschenwürde widersprechen. Ebenso problematisch sind Eingriffe, die essentielle Fähigkeiten wie Autonomie so stark einschränken, dass sie das grundlegende Verständnis des Menschseins verletzen. Ebenso sind Eingriffe, die das Selbstwertgefühl hemmen oder moralisch unangemessenes Verhalten fördern, abzulehnen. Technologien wie CRISPR/ Cas9, die genetische Modifikationen ermöglichen, werfen solche ethischen Fragen auf. Diese Technologien sind in der Lage die Einzigartigkeit von Individuen zu verwischen, wenn Gene zukünftig nach Belieben ausgetauscht werden können. Auch Neuroenhancement-Technologien, die das menschliche Gehirn beeinflussen, und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Biotechnologie könnten das Verständnis von Autonomie und Identität verändern. Wenn diese Technologien die Denkprozesse so beeinflussen, dass Entscheidungen weniger von der Person selbst getroffen werden, sondern durch Algorithmen gesteuert werden, stellt sich die Frage, inwieweit die Autonomie des Einzelnen noch gewahrt bleibt. Einen weiteren kritischen Aspekt stellt der gesellschaftliche Druck dar, sich diesen Technologien zu unterwerfen. Wenn Menschen zunehmend anhand ihrer Optimierungen bewertet werden, könnte dies ihre individuelle Freiheit und das Recht auf Selbstbestimmung gefährden.

Soziale Arbeit als Treiberin für Gerechtigkeit und kritische Reflexion

Neben der Unterstützung von Individuen wird der Sozialen Arbeit von Staub- Bernasconi ebenfalls der Auftrag zugerechnet, gesellschaftliche Bedingungen kritisch zu hinterfragen. Sie ist aufgefordert, den sozialen Wandel so gestalten, dass soziale Gerechtigkeit gefördert und einschränkende Machtstrukturen transformiert werden (vgl. Staub-Bernasconi, 2009, S. 138). Dafür ist es unerlässlich, dass die wissenschaftlich fundierten Kenntnisse über soziale Probleme den öffentlichen Entscheidungsträger:innen zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig soll sich die Soziale Arbeit aktiv in politische Entscheidungsprozesse einbringen, um nachhaltige Lösungen für soziale Probleme zu fördern (vgl. Staub-Bernasconi, 2012, S. 277).

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Daraus ergibt sich ein unabhängiges, drittes Mandat für selbstdefinierte Aufträge seitens der Profession; und zwar unabhängig von einem allfälligen gesellschaftlichen Konformitätsdruck sowie von illegitimen Ansprüchen der Adressat:innen (vgl. Staub-Bernasconi, 2007, S. 22). Dieses professionelle Mandat ist im Übrigen wichtig, weil Gesetze wohl legal, aber nicht unbedingt auch ethisch legitim sein müssen (vgl. Staub-Bernasconi, 2018, S. 111). Somit ist die Frage ethisch-moralischer Verantwortung in Bezug auf Human Enhancement nicht lediglich auf individueller Ebene einzelner Fachpersonen angesiedelt, sondern auch auf organisationaler und politischer Ebene. Der Sozialen Arbeit obliegt eine gesellschaftspolitische wie aufklärerische Funktion, welche die Profession auffordert, öffentliche Diskurse kritisch zu hinterfragen, sich aktiv einzumischen und mit anderen Akteur:innen zu kooperieren.
Für eine gelingende Gestaltung und eine multiperspektivische Bearbeitung der skizzierten ethischen Herausforderungen, die mit Human Enhancement Technologien zwangsläufig einhergehen, sollten insbesondere Forscher:innen der Sozialen Arbeit eine differenzierte Analyse technologischen Fortschritts vornehmen und ihre ethische Reflexionskompetenz in interdisziplinäre und internationale Teams einfliessen lassen. Es liegt in der Verantwortung der Profession, Innovationen, die eine „Optimierung“ des Menschen anstreben, kritisch zu hinterfragen und sich für die Einhaltung ethischer Grundsätze einzusetzen. Dabei geht es nicht um eine reine Analyse technologischer Entwicklungen, sondern insbesondere darum, deren soziale Konsequenzen transparent zu machen. Ethische Entscheidungsmodelle und Richtlinien könnten hilfreich sein, um sicherzustellen, dass eine Person immer als „Zweck an sich“ behandelt wird und nicht auf ein „blosses Mittel“ reduziert wird.
Die Soziale Arbeit hat zudem gemäss Staub-Bernasconi die Aufgabe, kollektive Ermächtigung im Umgang mit Machtstrukturen zu fördern. Dieser Anspruch erscheint insbesondere angesichts der Gefahr wachsender sozialer Ungleichheit und einer potenziellen Abwertung der Menschenwürde durch technologische Neuerungen von zentraler Bedeutung. Die Diskussion über die sozialen Folgen technologischer Transformation darf sich dabei nicht auf akademische Kreise oder staatliche Ethikräte beschränken. Es ist erforderlich, eine kontinuierliche und intensive Auseinandersetzung in allen Bereichen der Gesellschaft zu initiieren. Dafür müssen strukturell verankerte Plattformen geschaffen werden, die einen gezielten Austausch ermöglichen. Besonders wichtig erscheint dabei, die Bedürfnisse derjenigen Menschen in diese ethischen Aushandlungsprozesse einzubeziehen, die in den bisherigen Debatten wenig oder gar keine Stimme erhalten haben.

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Fazit und Ausblick

Es steht ausser Frage, dass der technologische Fortschritt und damit einhergehend Human Enhancement weiter voranschreiten werden. Die zunehmende Verschmelzung von Mensch und Maschine birgt sowohl Chancen als auch Risiken, die weitreichende Auswirkungen auf das individuelle und gesellschaftliche Wohlbefinden haben können. In ihrer Rolle als Menschenrechtsprofession trägt die Soziale Arbeit die Verantwortung, den zukünftigen Weg des Human Enhancement aktiv mitzugestalten. Dieses hochaktuelle Thema sollte daher dringend zu einem zentralen Aspekt der Disziplin und Profession werden, um nicht nur auf die sozialen Herausforderungen durch technologische Neuerungen zu reagieren, sondern den Wandel aktiv im Einklang mit den Prinzipien der Menschenwürde mitzugestalten. Die Theorie der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession nach Staub-Bernasconi liefert fundierte argumentative Grundlagen für diese dringend notwendige Auseinandersetzung. Die ethisch-moralische Argumentationsfähigkeit der Sozialarbeitenden sollte gezielt für das Empowerment ihrer Adressat:innen genutzt werden. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit den verschiedenen Aspekten der Human-Enhancement-Methoden ist erforderlich, die den Fachkräften der Sozialen Arbeit das nötige Wissen in Technologie, Neurobiologie, Psychologie, Wirtschaft, Recht und Medizin vermittelt und eine differenzierte ethische Reflexion ermöglicht. Auf gesellschaftlicher Ebene sollte sich die Profession für strukturell verankerte Austauschmöglichkeiten einsetzen, die einen kontinuierlichen und vielfältigen Dialog über die Chancen und Risiken von Human Enhancement fördern. Ein offener und kritischer öffentlicher Diskurs über die ethischen Herausforderungen des Human Enhancement erscheint dabei besonders wichtig, um sicherzustellen, dass die Menschenwürde auch in einer zunehmend technologisierten und perfektionierten Gesellschaft gewahrt bleibt. Als Menschenrechtsprofession sollte die Soziale Arbeit eine vermittelnde Rolle übernehmen und dazu beitragen, dass technologische Entwicklungen eine gerechte und inklusive Zukunft für alle unterstützen.

Literatur

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Busch, Carsten (2021). Menschen zählen? Menschen zählen! In Frank Schmiedchen, Klaus P. Kratzer, Jasmin S. A. Link, Heinz Stapf-Finé (Hg.), Wie wir leben wollen: Kompendium zu Technikfolgen von Digitalisierung, Vernetzung und Künstlicher Intelligenz (S. 4–8). Logos Verlag Berlin.
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Autorin

Anne Uphoff, Doktorandin Universität Freiburg, anne.uphoff@unifr.ch

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