Das Schweizerische Zivilgesetzbuch definiert als Zweckbestimmung von erwachsenenschutzrechtlichen Massnahmen die Erhaltung und Förderung von Selbstbestimmung. Gleichzeitig sollen das Wohl und der Schutz von Menschen gewährleistet werden, die dazu selbst nicht in der Lage sind. Diese gesetzliche Verpflichtung auf das Wohl und den Schutz wird in der Regel als Spannungsverhältnis zwischen Schutz und Selbstbestimmung gedeutet. In anderen Praxisfeldern wird eine solche Konstellation als ‹Doppeltes Mandat› begriffen. Im vorliegenden Beitrag soll gezeigt werden, dass sich das Spannungsverhältnis auflösen lässt, wenn die Massnahmen des Erwachsenenschutzes als pädagogische verstanden und in einer Arbeitsbündnislogik bearbeitet werden.
Schlüsselwörter: Erwachsenenschutz, Selbstbestimmung, Arbeitsbündnis, Professionalisierung, Doppeltes Mandat