Innerhalb von Europa weist die Schweiz einen der höchsten Ausländeranteile an der Gesamtbevölkerung auf. Migrantinnen und Migranten haben sich in der Schweiz nicht nur niedergelassen, sondern in der zweiten und dritten Generation Wurzeln geschlagen.1 Die Einwanderungsrealität ist in dieser Hinsicht mit jener klassischer Einwanderungsländer wie Australien, Kanada oder den USA vergleichbar (Piguet 2006, S. 122). Nebst der demografischen Relevanz dürfte auch die sukzessiv verbesserte Rechtsstellung der längerfristig anwesenden Ausländerinnen und Ausländer dazu geführt haben (Schweizerischer Bundesrat 2010), dass die offizielle Schweiz sich heute als «ein Land der Vielfalt» präsentiert (EKA 2005a, S. 3). Mittlerweile werden Ausländerinnen und Ausländer als «wertvolle[r] Bestandteil der Gesellschaft» (TAK 2009, S. 10) wahrgenommen, als «selbstverständliche Teilhabende», gar «Mitbürgerinnen und Mitbürger» einer «vielfältigen Bevölkerung in Städten und Gemeinden» (EKA 2005a, S. 3). Sie bringen ihre persönliche Lebensauffassung mit, verfügen über unterschiedliche Erfahrungen und spezifische Kompetenzen. Der Staat anerkennt diese Vielfalt als wirtschaftliches, kulturelles und soziales Potenzial (Schweizerischer Bundesrat 2010, S. 13). Es erstaunt deshalb kaum, dass Vielfalt heute als ein wesentliches Element jeder freiheitlichen Ordnung hochgehalten wird, «welches zu schützen ist» (Schweizerischer Bundesrat 2002, S. 3797).
In diesem Sinne sind Bund, Kantone und Gemeinden gefordert, «günstige Rahmenbedingungen für die Chancengleichheit und die Teilhabe der ausländischen Bevölkerung am öffentlichen Leben» zu schaffen (Art. 53 Abs. 2 AuG).
Author(s): Esteban Piñeiro
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