Der Artikel geht der Bedeutung von Hausbesuchen in kindes- und erwachsenenschutzrechtlichen Abklärungen nach. In der Studie wurden drei Regionen in der Deutschschweiz mit einem an der Grounded Theory orientierten Vorgehen untersucht. Die Analyse von Interviews mit Fachkräften, Falldossiers und teilnehmenden Beobachtungen zeigt, dass sich die Abklärungsarbeit mit Michael Lipskys Konzept der Street-Level Bureaucracy als eine Ermessensarbeit fassen lässt. Der rechtlich-organisationale Rahmen räumt den einzelnen Abklärenden hohes Ermessen in Bezug auf ihr Vorgehen ein. Der Zeitpunkt und die Art der Durchführung von Hausbesuchen variieren, insbesondere weil Abklärende versuchen, einen kooperativen Zugang in die Privatheit zu finden. Der Hausbesuch fungiert dabei als ein Blick in eine private Hinterbühne, mit dem ein gewisses Objektivitätsversprechen verknüpft wird. Gleichzeitig zeigen sich Prozeduren, die der Kontrolle einer grundlegenden Subjektivität in der Wahrnehmung der Privatheit von Bürger:innen dienen.
Schlüsselwörter: Kindesschutz, Erwachsenenschutz, Hausbesuche, Ermessen, Abklärungen