Gibt es bei der Umsetzung der schweizerischen Arbeitslosenpolitik Mechanismen, die Geschlechterungleichheiten verstärken? Wir blicken in einer kantonalen Fallstudie auf drei Ebenen: die rechtliche Makroebene, die institutionelle Mesoebene (RAV) und die Mikroebene der Beratung. Unsere Resultate zeigen, dass in der ALV explizit geschlechterblind reguliert wird und der Umgang mit der individuellen Situation der Klientinnen, z.B. Mutterschaft, an die Beratenden delegiert wird. In einer geschlechterstrukturierten Gesellschaft werden dadurch Geschlechterstereotypen (implizit) reproduziert.
Author(s): Gesine Fuchs, Lucia M. Lanfranconi, Maria Pilotto, Annelis Bögli
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