Junge Menschen, die aufgrund von Entwicklungsbeeinträchtigungen, schwierigen familiären Situationen oder schwerwiegenden Delikten in einer sozialpädagogischen Institution leben, verlassen diese am Ende der Schulpflicht, nach Abschluss einer Lehre oder bei Volljährigkeit. In der Fachsprache und so auch im vorliegenden Artikel werden diese jungen Menschen “Care Leavers” genannt. Zu diesem Zeitpunkt endet meist der staatliche Bildungs- und Unterstützungsauftrag. Dieser Übergang von einer engmaschigen sozialen Betreuung in die Selbstständigkeit birgt viele Risiken. Spezifische Herausforderungen zeigen sich beispielsweise bei Problemen während der Berufsausbildung oder am Arbeitsplatz, bei der Wohnungs- oder Stellensuche, im Umgang mit Geld oder Suchtmitteln und bei der Pflege von Sozialkontakten. In dieser Zeit sollte den jungen Menschen idealerweise die Integration in die Gesellschaft gelingen, damit sie in Zukunft ein selbstbestimmtes und deliktfreies Leben führen können.
In der Praxis erfolgt die Beendigung der Erziehungs- und Bildungsmassnahmen oft abrupt. Die Finanzierung einer weiterführenden Begleitung wird, wie die Erfahrung zeigt, selten bewilligt und die jungen Menschen werden vorschnell in die Selbstständigkeit entlassen.
Auf diesen Missstand reagiert die Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime (nachfolgend Stiftung genannt) mit dem Projekt «Nachbetreuung – Nachhaltigkeit von Erziehungs- und Bildungsmassnahmen». Für Klientinnen und Klienten, welche nach Austritt auf keine professionelle oder staatlich finanzierte Unterstützung durch Fachleute der Sozialen Arbeit zurückgreifen können, wird ein freiwilliges und kostenloses Unterstützungsangebot bereitgestellt.
Author(s): Silvia Bellani, Beatrice Knecht Krüger
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